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Recht, Veranstaltung

RAK Wien-Diskussion: Untersuchungsausschuss sollte Minderheitenrecht sein

Michael Auer © RAK Wien

Wien. Die Rechtsanwaltskammer Wien lud vergangenen Mittwoch unter dem Titel „Untersuchungsausschuss – Paralleljustiz ohne Kontrolle?“ zur Diskussion ins Palais Coburg.

Uni Wien-Professor Bernd Christian Funk und Nationalratsabgeordneter Peter Fichtenbauer leiteten mit ihren Thesen zur Weiterentwicklung von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen die Diskussion ein. 

Verfassungsexperte Funk und Fichtenbauer sehen beide im deutschen Modell von Untersuchungsausschüssen eine im Ansatz taugliche Vorlage für die Reform des Instruments in Österreich, heißt es in einer Aussendung. Dort ist die Initiierung eines Ausschusses als Minderheitenrecht in der Verfassungsordnung verankert und kann über alle Belange von öffentlichem Interesse einberufen werden.

Zahlreiche Rechtsvertreter im Publikum, unter anderen Rechtsanwalt und Buchautor Andreas Nödl und Medienanwalt Gottfried Korn wiesen auf das Spannungsfeld hin, wenn politische Kontrolle einerseits und strafrechtliche Verfahren andererseits parallel stattfinden. Nicht zuletzt Kosten und Nutzen von politischen Untersuchungsausschüssen standen zur Debatte, doch waren sich alle einig, dass eine Demokratie den Preis für mehr Transparenz und die Schärfung zur Wahrnehmung von Missständen bereits sein müsse zu leisten.

Transparenzpaket ist positiv

Positiv hervorgehoben wurde bei diesem Rechtssalon unter der Leitung von RAK Wien-Präsident Michael Auer, dass im Zuge des soeben abgeschlossenen Untersuchungsausschusses zur Klärung von Korruptionsvorwürfen ein Transparenzpaket erarbeitet wurde, sowie unter anderem neue Regeln zu Korruption und Lobbying definiert wurden.

Link: RAK Wien

 

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