Wien. Österreichs Regierung hat heute im Ministerrat mehrere Änderungen im Familienrecht beschlossen, das sogenannte Familienrechtspaket.
So soll die gemeinsame Obsorge nach Scheidungen durch die Eltern künftig einfacher möglich sein. Auch ein Antragsrecht für ledige Väter auf Obsorge und Neuerungen bei Besuchsrecht und Namensrecht sind geplant.
Unter anderem soll das Gericht künftig die Möglichkeit haben, bei strittigen Scheidungen eine gemeinsame Obsorge zu verfügen.
Justizministerin Beatrix Karl zeigte sich in der Öffentlichkeit über den Beschluss im Ministerrat erfreut. „Als ich vor eineinhalb Jahren Justizministerin geworden bin, war mir klar, dass das eines der Projekte sein wird, die ganz oben auf der Agenda stehen. Endlich für ein gutes und modernes Familienrecht zu sorgen, das sind wir den Familien in Österreich und insbesondere den Kindern schuldig“, hatte die Ministerin seinerzeit ihren Entwurf zu Anfang der Begutachtungsphase angekündigt.
Am 20. November kommt das Familienrechtspaket in den Justizausschuss des Nationalrats, Anfang Dezember zur Abstimmung ins Plenum. Die neuen Regeln sollen großteils mit 1. Februar 2013 in Kraft treten.
Link: Justizministerium