Graz. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt ehemalige AvW-Anleger durch Musterprozesse bei ihren Schadenersatzansprüchen gegen die AvW-Masseverwalter. Das LG Klagenfurt entschied als Erstgericht für die Anleger und den VKI, die Masseverwalter legten Berufung ein.
Nun bestätigte das OLG Graz das Ersturteil: Die AvW-Anleger haben im Konkurs um die AvW-Gruppe die Stellung von Konkursgläubigern. Die ordentliche Revision an den OGH wurde zugelassen.
„Die Musterprozesse des VKI schlagen für alle AvW-Geschädigten eine Bresche zu einem teilweisen Schadenersatz aus der Konkursmasse. Nun müssen wir noch auf die endgültige Entscheidung des Obersten Gerichtshofes warten, doch wir sind im Interesse der AvW-Geschädigten optimistisch, dass bald Klarheit geschaffen werden wird“, erklärt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI in einer Aussendung.
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