Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Rechtsanwaltskammer präsentiert aktuellen Wahrnehmungsbericht: Justiz zu teuer und unterbesetzt

Rupert Wolff ©ÖRAK/N.Formanek

Wien. Die Rechts­an­walts­kam­mer (ÖRAK) hat ihren aktu­el­len Wahr­neh­mungs­be­richt ver­öf­fent­licht. Eine der Haupter­kennt­nisse: Die österreichische Justiz sei zu teuer, der Eigendeckungsgrad von 110 Prozent liege weit über dem europäischen Durchschnitt von 22 Prozent.

Dass die Zahl der Geschäftsfälle im Bereich der Justiz rückläufig ist, wird dort als Indiz dafür gewertet, dass viele Menschen aufgrund von hohen Gebühren davor zurückschrecken, ihre Rechte zu wahren. Gleichzeitig seien die heimischen Justizbehörden personell unterbesetzt.

Die Kammer fordert in personelle Ressourcen und eine Verlängerung der Gerichtspraxis bei „adäquater“ Bezahlung zu investieren. Außerdem sollen die Gerichtsgebühren reduziert sowie eine Deckelung bei hohen Streitwerten eingezogen werden, heißt es in einer Aussendung.

Weitere Hürden im Zugang zum Recht sieht die Kammer durch die Abschaffung der verhandlungsfreien Zeit, sowie durch die geplanten Schließungen von Bezirksgerichten.

„Wenn man Bezirksgerichte schließt und für die verbleibenden gleichzeitig die Streitwertgrenzen erhöht, ist das eine bewusste Inkaufnahme einer Strukturüberforderung, welche weder der Schnelligkeit und Qualität der Rechtsprechung noch dem Arbeitsklima innerhalb der Justiz zuträglich sein wird“, erkärt ÖRAK-Präsident Rupert Wolff.

Ziel einer Strukturreform müsse eine „Verbesserung des Zugangs zum Recht“ sein, dafür sei ein Gesamtkonzept erforderlich, das jedoch laut Wahrnehmungsbericht der Kammer „nicht erkennbar“ sei.

„Wir wünschen uns einen offenen Dialog über Möglichkeiten einer Strukturreform“, erklärt der ÖRAK-Präsident.

Begutachtungszeiträume von Gesetzesentwürfen „zu kurz“

Im Beobachtungszeitraum waren die Rechtsanwälte mit 192 Gesetzesentwürfen und Verordnungen konfrontiert. In vielen Begutachtungsverfahren sei jedoch der Begutachtungszeitraum so gering bemessen gewesen, dass „eine gewissenhafte und detaillierte Auseinandersetzung mit dem Gesetzesvorschlag nicht möglich ist“, heißt es.

„Man hat den Eindruck, die Begutachtung werde nur als lästiges Erfordernis angesehen“, meint Wolff. Ein Zugang, der in seinen Augen „demokratiepolitisch und rechtsstaatlich bedenklich“ sei. „Wir fordern daher die Schaffung verbindlicher ‚Good Governance‘-Regeln im Gesetzwerdungsprozess“, so Wolff.

Demnach sei in der Gesetzesbegutachtung ein Mindestverfahren mit ausreichenden Fristen vorzusehen.

Notwendig sei auch die Schaffung einer Verständigungspflicht aller Personen und Organisationen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sobald es nach dem Begutachtungsverfahren zu gravierenden Veränderungen am ursprünglichen Entwurf kommt, wie es in diesem Jahr bei der geplanten Novellierung des § 112 StPO der Fall gewesen ist, so die Kammer.

Vorratsdatenspeicherung

Betont kritisch sieht Wolff aktuelle Bestrebungen, eine Abfrage der im Zuge der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Verbindungs- und Standortdaten der Bürger künftig auch in Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen zu ermöglichen.

„Dieses Vorhaben ist ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und widerspricht klar dem Regelungszweck der zugrunde liegenden EU-Richtlinie, die zur präventiven Bekämpfung von Terrorismus erlassen wurde. Ich halte dies für höchst bedenklich“, erklärt Wolff.

Weitere Kritikpunkte

Auch in diesem Jahr gebe es wieder eine „umfangreiche Liste“ von Vorkommnissen, die „eines Rechtsstaates unwürdig sind“, so Wolff. Diese beginne mit unbesetzten Gerichtsabteilungen über unvollständige Aktenausfertigungen für Verteidiger, bis hin zu fremdenfeindlichen Äußerungen eines Richters in einem Strafverfahren.

„Es darf nicht sein, dass Menschen mit anderer Muttersprache vom Gericht eine Abschrift des Urteils mit der Begründung verweigert wird, sie könnten ja ohnehin nicht deutsch. Dass Verhandlungen so kurzfristig anberaumt werden, dass der betroffene Bürger keine Zeit mehr hat, mit seinem Rechtsanwalt den Akteninhalt zu besprechen. Dass die Polizei erkennungsdienstliche Maßnahmen aus Gewohnheit, aber ohne Rechtsgrundlage durchführt. Dass Freigesprochene eines Strafverfahrens mit einem in keiner Weise sachgerechten Entschädigungsbetrag abgespeist werden. Dass der Verteidiger Gutachten in unvollständiger Form erhält. Dass der durchgängige elektronische Strafakt trotz jahrelanger Ankündigung und trotz Teilnahme jedes Gerichts und jedes Rechtsanwaltes am elektronischen Rechtsverkehr nach wie vor nicht umgesetzt wurde. Dass man im 21. Jahrhundert mit einem Münzkopierer hantieren muss, um sich eine Abschrift eines Aktes bei der Wiener Fremdenpolizei zu beschaffen und zu diesem Zweck auch noch kiloschwere Münzsammlungen mitzuführen hat“, so ÖRAK-Präsident Rupert Wolff.

Link: ÖRAK

Weitere Meldungen:

  1. Junganwältetag am 18.3. zu KI und Business Development
  2. Justiz-Volksbegehren im Parlament: Eine Forderung hat Chancen
  3. RAK Wien stärkt sich mit Neu­jahrs­empfang für Superwahljahr
  4. ÖRAK-Webplattform soll Missstände in Justiz & Ämtern aufzeigen