Wien. BDO Austria widmet sich in einer aktuellen Aussendung dem aktuellen Urteil des Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Grunderwerbsteuer.
Wie „(fast) zu erwarten war“, so BDO, haben die Höchstrichter die Bestimmung, wonach bei bestimmten Erwerben (zB Schenkung, Erbschaft) der (dreifache) Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer heranzuziehen ist, aufgehoben. Hervorgehoben wird die lange Frist bis 31. Mai 2014 zur Reparatur durch den Gesetzgeber.
Link: BDO Austria