Open menu
Steuer, Tipps

Grunderwerbsteuer: BDO Austria zur Aufhebung durch den VfGH

Wien. BDO Austria widmet sich in einer aktuellen Aussendung dem aktuellen Urteil des Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Grunderwerbsteuer. 

Wie „(fast) zu erwarten war“, so BDO, haben die Höchstrichter die Bestimmung, wonach bei bestimmten Erwerben (zB Schenkung, Erbschaft) der (dreifache) Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer heranzuziehen ist, aufgehoben. Hervorgehoben wird die lange Frist bis 31. Mai 2014 zur Reparatur durch den Gesetzgeber.

Link: BDO Austria

 

Eins fehlt noch: Der Newsletter von Extrajournal.Net

Einfach E-Mail eintragen und die weitere Entwicklung verfolgen.

Weitere Meldungen:

  1. Steuertipps für Unternehmen: Was unbedingt vor Jahresende passieren muss
  2. Nach Gipfeltreffen: Wien verschiebt Erhöhung der Ortstaxe auf 2026
  3. Wiens Ortstaxe steigt von 3,2 auf 8,5 Prozent: WKW reagiert ungewohnt heftig
  4. Neuer Zertifikats-Lehrgang Group Tax Manager:in für Konzern-Steuerprofis