
Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zweifelt an der Vereinbarkeit von Vorratsdatenspeicherung und europäischer Grundrechtecharta. Daher hat der VfGH beschlossen, diese Grundsatzfrage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen – als zweites Höchstgericht in Europa nach Irland.
Der österreichische Internet Service Provider-Verband ISPA begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vehement: Wenn die Verwendung von Vorratsdaten bereits zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerkriminalität bedenklich ist, dann erst recht bei den mancherorts geforderten Urheberrechtsauskünften, so die ISPA.
„Die ISPA begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes“, so ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert.
„Wenn der Verfassungsgerichtshof Zweifel an der Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung für die Verfolgung schwerer Straftaten hat, dann ist es wohl offensichtlich, dass eine Verwendung dieser Daten für Urheberrechtsauskünfte jedenfalls grundrechtswidrig wäre“ meint Schubert.
Link: ISPA