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Recht

BWB verzichtet bei Zusammenschluss von Telekom Austria und Yesss! auf weitere Anfechtung

Wien. Der Zusammenschluss der Mobilfunkanbieter Telekom Austria und Yesss! wurde vom Kartellgericht beinahe ohne Auflagen genehmigt – entgegen den Wünschen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Heute hat die BWB nun angekündigt, dennoch keinen Rekurs an das Kartellobergericht erheben zu wollen.

Die Entscheidung erster Instanz sei zwar mangelhaft, jedoch vor dem Kartellobergericht (OGH) nicht mit Aussicht auf Erfolg bekämpfbar. Stattdessen setze sich die BWB für eine Reparatur des Kartellgesetzes ein, heißt es. 

Die BWB beharrt auf ihren bisher vorgebrachten Einwänden gegen den Zusammenschluss, so eine Aussendung. Der Zusammenschluss der beiden Mobilfunkanbieter war vom Kartellgericht am 26. November 2012 im Wesentlichen auf Grundlage des vom Gericht bestellten Gutachtens ohne Auflagen genehmigt worden.

Das Gericht ging dabei jedoch von Tatsachen aus, die in maßgeblichen Teilen unzutreffend sind, meint zumindest die BWB. Nach der aktuellen Rechtsprechung können unzutreffend festgestellte Tatsachen vor dem Kartellobergericht nicht bekämpft werden, heißt es weiter: Ein Rekursverfahren würde daher nur zu unnötigen Zeitverzögerungen führen, letztlich aber nichts bringen.

Reparaturbedarf geortet

Dass Tatsachenmängel im Rechtsmittelverfahren nicht bekämpfbar sind, ist nach Auffassung der Amtspartei BWB eine wesentliche Unzulänglichkeit des Kartellgesetzes. Die BWB werde weiterhin darauf drängen, dass dieser Mangel in einer Novelle behoben wird.

Link: BWG

 

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