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Steuer

Novelle der Gewerbeordnung geht in die Begutachtung

Wien. Die Gewerbeordnung soll in einigen Punkten umgebaut werden: Geplant sind vor allem Deregulierungsmaßnahmen und Veränderungen im Anlagenrecht. So soll unter anderem die Übergabe von Betrieben künftig unbürokratischer möglich sein.

Heute wurde die entsprechende Novelle von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner in Begutachtung geschickt.

„Wir wollen unseren Unternehmern das Wirtschaften erleichtern, indem wir den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren. Zusätzlich vereinfachen wir die Betriebsübergaben, da in den nächsten Jahren rund 44 Prozent der Klein- und Mittelbetriebe von Nachfolgefragen betroffen sein werden“, so Mitterlehner in einer Aussendung.

Ein Punkt des Entwurfs betrifft die Auflagen für die Betriebe. So soll es in Zukunft für Unternehmer möglich sein, einen Antrag darauf zu stellen, dass die Behörde auch nach Rechtskraft des Genehmigungsbescheides noch einmal prüfe, ob „überbordende“ Auflagen erteilt wurden, heißt es.

Auch Public-Viewings in Gastronomie-Betrieben sollen vereinfacht werden. Anlagenänderungen für die Dauer von sportlichen Großereignissen sollen künftig genehmigungsfrei sein.

Investitionsplanung und örtliche Zuständigkeit

Außerdem ist ein neues Service der Gewerbebehörden bei der Investitionsplanung in der Anfangsphase von Betriebsübergaben geplant.

Der Übernehmer soll auf Antrag künftig von der Behörde eine Zusammenstellung aller Bescheide und Auflagen erhalten, die den Betrieb betreffen. Bei besonders kostenintensiven Auflagen kann er um Aufschub ersuchen.

Auch eine Vereinfachung der örtlichen Zuständigkeit ist in dem Entwurf vorgesehen: Für Betriebsanlagen, die sich über mehrere Verwaltungssprengel erstrecken, soll künftig jene Bezirksverwaltungsbehörde örtlich zuständig sein, in deren Sprengel sich der größere Anlagenteil befindet.

Link: Wirt­schafts­mi­nis­te­rium

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