Wien. Knapp vor Weihnachten hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Regelungen für die Berechnung der Grunderwerbsteuer als verfassungswidrig aufgehoben. Grund für die Entscheidung war die teilweise Bemessung nach Einheitswerten, die laut VfGH „veraltet“ sind.
Die Notariatskammer fordert nun in diesem Zusammenhang eine komplette Neuregelung der Grunderwerbsteuer und der Grundbuchgebühr. Sie spricht sich unter anderem für eine einheitliche Berechnung auf Basis des Verkehrswerts aus.
„Es ist nun eine einmalige Chance gegeben, die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühren für das Grundbuch gesamt neu zu regeln. Das muss eine klare Lösung werden, die sozial ausgewogen ist und den administrativen Aufwand reduziert. Wir Notare fordern eine klare Regelung, die verfassungsrechtlich hält, und die Bürger nicht mehr belastet“, erklärt Ludwig Bittner, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, in einer Aussendung.
Die Notariatskammer fordert, dass der Verkehrswert als einzige Basis für die Berechnung hergenommen wird. Bei Immobiliengeschäften innerhalb der Familie – Erbschaften Schenkungen und Kauf – sei man aber für eine Sonderregelung, heißt es.
Ein Betrag für Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragung
Die Kammer schlägt einen gemeinsamen Ansatz für die Grunderwerbsteuer und die Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch vor. Dabei soll nur noch ein Betrag eingehoben werden und von den Notaren an Finanz und Justiz abgeführt werden, so der Vorschlag.
Die Kammer argumentiert, dass eine derartige Regelung Einsparungen bei der Abwicklung bringen könnte. Der Prozentsatz für die Grunderwerbssteuer und die Grundbuchseintragung könnten dabei aufgrund der höheren Bemessungsgrundlage „deutlich niedriger“ angesetzt werden, meint die Kammer.
„So kann eine für die Bürger finanziell neutrale Regelung gefunden werden, die der öffentlichen Hand durch Kostenreduktion in der Administration auch noch Geld spart. Die Österreichische Notariatskammer ist an einer konstruktiven Lösung interessiert und wird ihre Unterstützung anbieten“, so Bittner.
Im Mai 2014 endet die vom Verfassungsgerichtshof gesetzte Reparaturfrist für die Grunderwerbsteuer.