Wien. Ab dem 1. März 2013 erhalten Busreisende in der EU gemäß der EU-Verordnung für Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr mehr Rechte, macht der ÖAMTC aufmerksam.
Für Fernstrecken ab 250 Kilometer sieht die Verordnung u.a. eine angemessene Unterstützung – Imbisse, Erfrischungen bis hin zur Erstattung von Übernachtungskosten – vor, falls Reisen annulliert werden oder sich Reisen von mehr als drei Stunden um über 90 Minuten verspäten. Aber Achtung: Dies gilt nur für Linienbusse, nicht für Charterfahrten.
Darüber hinaus garantiert die Verordnung die Erstattung des Fahrpreises oder die Umbuchung bei Überbuchung, Annullierung oder Verspätungen von mehr als 120 Minuten. Zusätzlich haben Busreisende durch die neue Verordnung Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises bei Verspätungen von mehr als 120 Minuten.
„Die neue Regelung betrifft Linienbusverbindungen quer durch Europa, jedoch keine Charterfahrten, wie beispielsweise Ausflugsfahrten zu Weihnachtsmärkten“, erklärt die ÖAMTC-Expertin.
Link: ÖAMTC