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Bildung & Uni, Recht

D.A.S. vergibt Preis für juristische Nachwuchstalente

Fenyves, Kaufmann, Lahnsteiner, Loinger, Kronsteiner ©D.A.S.
Fenyves, Kaufmann, Lahnsteiner, Loinger, Kronsteiner ©D.A.S.

Wien. Rechtsschutzversicherer D.A.S. verlieh auch heuer einen Förderpreis für Jungakademiker. Die Jury entschied sich für die praxisbezogene Arbeit „Die schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles“.

Stefan Lahnsteiner nahm in den Räumlichkeiten des Spezialrechtsschutzversicherers den mit 3.000 Euro dotierten Preis von den beiden Vorständen Johannes Loinger und Ingo Kaufmann entgegen. 

„Es ist unser Ziel, den juristischen Nachwuchs zu fördern“, erklärt Vorstandssprecher Loinger. „Das Behandeln von aktuellen, rechtlichen Fragestellungen kann dazu beitragen, unser Rechtsschutzangebot im Sinne der Kunden weiterzuentwickeln.“

Die Jurymitglieder Universitätsprofessor Attila Fenyves und der Vorstand der Gesellschaft für Versicherungsfachwissen Franz Kronsteiner begründeten ihre Entscheidung, den heurigen Förderpreis an Lahnsteiner zu verleihen, mit der für die Praxis hilfreichen Erkenntnisse seiner Arbeit.

Der Preisgewinner habe die relevanten Judikatur zum Thema „Die schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles nach §61 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)“ strukturiert aufgearbeitet und biete damit eine Orientierungshilfe für künftige Fälle. Neben Obliegenheitsverletzungen spielt vor allem die schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles eine entscheidende Rolle für Leistungspflichten von Versicherungsunternehmen.

Hat Versicherer Mitschuld?

„Niemand bekommt gerne sein eigenes Fehlverhalten vor Augen geführt, insbesondere dann nicht, wenn es als Begründung für den Verlust einer Leistung dient“, erklärt dazu Vorstand Kaufmann. „Der Preisträger Lahnsteiner hinterfragt in seiner Arbeit dabei kritisch das Alles-oder-Nichts Prinzip. Diese Regelung kann Konflikte verschärfen; ein vollständiger Leistungsverlust ist unflexibel und es werden keine Kompromisse vorgesehen“.

Bei vielen Auseinandersetzungen mit Versicherungsunternehmen gehe es um die Frage, ob ein behauptetes Fehlverhalten des Versicherten die Leistungsfreiheit des Versicherers begründet. „Als Rechtsschutz-Spezialversicherer sind wir frei von jeglicher Interessenkollision und bieten deshalb unseren Kunden auch Rechtsschutz für Auseinandersetzungen mit anderen Versicherungsunternehmen an. Die vorliegende Arbeit ist dabei eine wertvolle Unterstützung für uns“, so Kaufmann weiter.

Link: D.A.S.

 

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