Wien. Forscher der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien haben, im Auftrag der EU-Kommission und in Kooperation mit einem Heidelberger Team, eine umfassende Studie zur Evaluation der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) in 26 Mitgliedstaaten verfasst.
Die Studie stellt fest, dass sich die EuInsVO als Instrument zur Koordinierung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren bewährt habe, ortet aber auch in vielen Aspekten Verbesserungsbedarf.
Dazu zähle insbesondere die Einbeziehung von Verfahren im Vorfeld einer Insolvenz, die der Reorganisation und Sanierung des Schuldners dienen, heißt es in einer Aussendung.
Wichtig sei auch die Schaffung besonderer Regelungen, um die Insolvenz von Mitgliedern internationaler Konzerne effizienter zu regeln, die Koordination von Insolvenzverwaltern und -gerichten in Europa zu intensivieren und die Sicherung der öffentlichen Bekanntmachung von Insolvenzverfahren in nationalen elektronischen Insolvenzregistern zu gewährleisten, die auf europäischer Ebene vernetzt werden, heißt es.
Am 10. Jänner veröffentlichte die EU-Kommission die als „Heidelberg-Vienna-Report“ bezeichnete Endfassung der Studie über die Anwendung der EuInsVO in den 26 Mitgliedstaaten.
Der kurz zuvor veröffentlichte Bericht der EU-Kommission über die Anwendung der EuInsVO und der Vorschlag der EU-Kommission für eine Reform der EuInsVO sollen sich grundlegend auf die im Heidelberg-Vienna-Report aufgedeckten Problemfelder sowie die dort vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten stützen.
Grundlagen der Studie
„Die Studie basiert auf weitrechenden rechtsvergleichenden Arbeiten und der Auswertung von Nationalberichten, die von Rechtswissenschaftlern und Insolvenzpraktikern aus ganz Europa verfasst wurden“, erklärt Univ.-Prof. Paul Oberhammer, Professor am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien.
Die Studie wurde unter der Leitung von Univ.-Prof. Paul Oberhammer und den Heidelberger Rechtsprofessoren Univ.-Prof. Burkhard Hess und Univ.-Prof. Thomas Pfeiffer erstellt.
Die Projektleiter wirkten zudem in einer Expertengruppe mit, welche die EU-Kommission im Rahmen der Gesetzgebungsarbeiten zusätzlich unterstützte.
Neben Paul Oberhammer wirkten seitens des Instituts für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien Christian Koller und Michael Slonina an der Studie mit.
Link: Uni Wien