Wien. Stunde der Offenbarung für Aufsichtsräte, Stiftungsräte und ähnliche Funktionäre: Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts haben Ihrem Betriebsfinanzamt bis spätestens 28. Februar 2013 die diesbezüglichen Entgelte mitzuteilen, erinnert Deloitte in einer aktuellen Kundeninformation.
Das betrifft alle im Kalenderjahr 2012 an natürliche Personen und Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ausbezahlten Entgelte, welche diese außerhalb eines Dienstverhältnisses erbringen (§ 109a EStG).
Die Übermittlung hat grundsätzlich elektronisch zu erfolgen; bei schriftlicher Übermittlung lautet der Stichtag bereits 31. Jänner 2013. Umfasst sind laut Deloitte beispielsweise Leistungen als
- Aufsichtsrat,
- Stiftungsvorstand,
- Funktionär,
- selbständig Vortragender,
- Versicherungsvertreter,
- Privatgeschäftsvermittler
sowie um Leistungen, welche im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden.
Link: Deloitte