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Wien. In der aktuellen Jahreszeit besteht wieder die Gefahr von Schäden und Verletzungen durch herabfallende Dachlawinen. Vielerorts warnen Hauseigentümer mittels Warnschildern vor dieser Gefahr.
Derartige Warnhinweise seien jedoch lediglich als kurzfristige Sofortmaßnahme ausreichend: Bei Gefahr in Verzug sind die Hauseigentümer dazu verpflichtet den Schnee von an der Straße gelegenen Gebäudedächern zu entfernen, warnt der ÖAMTC.
Werden keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen getroffen, haftet der Hauseigentümer für etwaige Schäden, heißt es in einer Aussendung.
Autofahrer kann Mitschuld treffen
Das sei jedoch kein Freibrief für Autofahrer: „Wird ein Auto wissentlich in einem gefährlichen Bereich abgestellt, kann dem Fahrer Mitverschulden angelastet werden. In diesem Fall müsste er zumindest einen Teil des Schadens selbst übernehmen“, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
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