Open menu
Steuer, Tipps

Steuerabkommen mit Liechtenstein soll am 29. Jänner in Vaduz unterzeichnet werden

Liechtensteins Regierungschef Tschütscher, Finanzministerin Fekter ©regierung.li
Tschütscher, Fekter ©regierung.li

Vaduz/Wien. Liechtenstein und Österreich haben sich auf den Abschluss eines Abgeltungssteuerabkommens und eine Revision des Doppelbesteuerungsabkommens geeinigt.

Österreichs Finanzministerin Maria Fekter und Liechtensteins Regierungschef Klaus Tschütscher wollen die Abkommen am 29. Jänner in Vaduz unterzeichnen.  

„Mit dem gemeinsamen Abgeltungssteuerabkommen und dem angepassten Doppelbesteuerungsabkommen stellen wir unsere steuerliche Zusammenarbeit auf eine stabile und klare Grundlage. Wir geben damit den österreichischen Kunden unseres Finanzplatzes Rechtssicherheit. Durch die Einigung unterstreichen wir auch einmal mehr unser unwiderrufliches Bekenntnis zu den einschlägigen OECD-Regeln“, so Liechtensteins Regierungschef Tschütscher in einer Aussendung.

Angelehnt an das Abkommen mit der Schweiz

Das Abgeltungssteuerabkommen mit Österreich lehne sich laut Tschütscher an die Vereinbarung zwischen Österreich und der Schweiz an, die am 1. Jänner dieses Jahres in Kraft getreten ist, und umfasst wie bei der Schweiz Kapitalvermögen von Österreichern, das bei Banken in Liechtenstein veranlagt ist.

Darüber hinaus werde auch Kapitalvermögen erfasst, das von Vermögensstrukturen in Liechtenstein – insbesondere von Stiftungen – weltweit verwaltet werde, heißt es.

Geregelt werden auch die Eingangsbesteuerung bei Stiftungen und die Besteuerung von Zuwendungen an und von Stiftungen und anderen Vermögensstrukturen, heißt es weiter.

Im Detail bedeute das, dass liechtensteinische Banken und Vermögensverwalter – wie beispielsweise Treuhänder – künftig eine Abgeltungssteuer für die Vergangenheit einheben, die Besteuerung der zukünftigen Kapitalerträge vornehmen, bei Zuwendungen an „intransparente“ Stiftungen die Eingangsbesteuerung und bei Zuwendungen von „intransparenten“ Stiftungen an Begünstigte die Zuwendungsbesteuerung durchführen sollen, so Österreichs Finanzministerium.

„Liechtenstein wird künftig eine der österreichischen Kapitalertragsteuer nachempfundene Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % einbehalten. Dadurch ist künftig die ordnungsgemäße Besteuerung sichergestellt. Also eine Win-Win-Situation für beide Länder. Für Österreich bedeutet das vor allem im steuerlichen Wettbewerb Gleichbehandlung“, erklärt Finanzministerin Fekter.

Revison des Doppelbesteuerungsabkommens

Gleichzeitig wird das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein angepasst. Es werde insbesondere umfassend ein gegenseitiger Informationsaustausch nach internationalen Standards und Vollstreckungshilfe vereinbart. Zudem werden laut Liechtensteins Regierungschef die Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen angepasst.

„Wir haben im März 2009 erklärt, dass wir den internationalen OECD-Standard  über  Informationsaustausch in Steuerfragen umsetzen wollen und gleichzeitig  dokumentiert, dass wir eine Lösung für die Vergangenheit und klare  Regeln zur Steuerkonformität für die Zukunft abschliessen wollen. 2010 haben  wir unsere Agenda 2020 beschlossen und unseren Finanzplatz  strategisch neu positioniert. Darin ist keinerlei Platz für Geldwäsche oder Steuerhinterziehung vorgesehen“, so Liechtensteins Regierungschef Tschütscher.

Link: Homepage der Regierung Liechtensteins

Weitere Meldungen:

  1. SteuerExpress: Betriebsverpachtung vs Betriebsaufgabe, neue Entscheidungen und mehr
  2. SteuerExpress: Power Purchase Agreements, Sonderausgaben bei Wohnungsvermietung und mehr
  3. SteuerExpress: Der Wartungserlass 2025 zur VPR 2021 im Blick, Urteil zu Schadenersatz als Werbungskosten und mehr
  4. SteuerExpress: Ein Mediator im Minus ist kein Liebhaber, der verkaufte Kundenstock und mehr