Wien. Im Jahr 2012 ist die Kapitalertragssteuer neu (KESt neu) schrittweise in Kraft getreten. Während neu angeschaffte Aktien und Investmentfonds rückwirkend per 1. Jänner 2011 mit den Kursgewinnen steuerpflichtig gestellt wurden, sind Kursgewinne von Anleihen, Zertifikaten und Derivaten, die vor dem 31. Oktober 2011 erworben wurden, von den Regelungen der KESt neu nicht umfasst, so die Schoellerbank.
Bei Wertpapierdepots mit Anleihen aus steuerlichen Altbeständen biete sich daher aktuell die Möglichkeit, Gewinne mitzunehmen und bei steuerlichen Neubeständen Verluste gegen Kuponzahlungen oder andere Gewinne bzw. Dividenden zu verrechnen.
Dies biete eine Chance auf bessere Nettorenditen in der Veranlagung von Anleihen, heißt es in einer Aussendung der Bank.
Aufgrund der Marktentwicklung im Zinsbereich seien nämlich in vielen Fällen die Kurse von Anleihen stark angestiegen, „wodurch viele Kunden derzeit Kursgewinne bei Anleihen auf ihren Depotauszügen sehen“, so die Schoellerbank-Experten.
Jetzt Buchgewinne ausnützen
Jedoch sind die aktuell ausgewiesenen Gewinne nur theoretische (Buch-)Gewinne, warnt die Bank: Anleihen, die bis zum Ende ihrer Laufzeit gehalten werden, werden dann natürlich mit ihrem Nominale von 100% getilgt.
Aus Sicht des Geldinstituts sei ein Festhalten an Anleihen im steuerlichen Altbestand und mit derzeit hohen Kursgewinnen wenig zweckmäßig.
Link: Schoellerbank