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Recht

Kartellrecht: bpv Hügel, Freshfields und Schönherr belegen im aktuellen „GCR 100″-Ranking den ersten Platz

Wien. Im aktuellen Kartellrecht-Ranking „GCR 100“ des Fachmagazins Global Competition Review werden die Sozietäten bpv Hügel, Freshfields Bruckhaus Deringer und Schönherr in der Kategorie „Elite“ gelistet.

Unter „Higly Recommended“ folgen Binder Grösswang, CMS Reich-Rohrwig Hainz, DLA Piper Weiss-Tessbach, Dorda Brugger Jordis, Eisenberger & Herzog, Preslmayr und Wolf Theiss.

Die Global Competition Review ermit­telt die jähr­li­che Rang­liste nach der Anzahl der im „Who’s Who of Com­pe­ti­tion Lawy­ers“ genann­ten Anwälte einer Kanz­lei, der per­so­nel­len Stärke der Kar­tell­rechts­pra­xis und der Zahl der Emp­feh­lun­gen einer Kanz­lei durch Wett­be­wer­ber und Unternehmensjuristen.

Link: Global Competition Review

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