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Deloitte entwickelt Praxis-Leitfaden für das neue Rechnungslegungs-Kontrollgesetz

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Wien. Am 1. Juli tritt in Österreich das neue Rechnungslegungs-Kontrollgesetz in Kraft. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wird gemeinsam mit einer neu zu gründenden Prüfstelle ab diesem Zeitpunkt Jahres- und Konzernabschlüsse in- und ausländischer börsenotierter Unternehmen prüfen.

Deloitte hat in diesem Zusammenhang nun einen Praxis-Leitfaden mit dem Namen „Deloitte Enforcement Quick Check“ entwickelt, der Unternehmen auf die neue Situation vorbereiten soll.

„Wir sehen keinen prinzipiellen Anlass zur Sorge, das Procedere ist ja EU-weit in Anwendung und bedeutet letztlich für alle mehr Sicherheit. Trotzdem ist es wichtig, sich gut und rechtzeitig zu informieren und das Unternehmen umgehend Enforcement-fit zu machen“, erklärt Gerhard Marterbauer, Partner bei Deloitte Österreich, in einer Aussendung.

In Deutschland 75 Prozent aller Firmen überprüft

In Deutschland trat das Gesetz am 1. Juli 2005 in Kraft und es wurden bislang mehr als 75 % der Unternehmen geprüft. Die Fehlerquote liegt bei 20 % und bezieht sich laut Deloitte in erster Linie auf die Bereiche Unternehmenstransaktionen, Impairment, latente Steuern, Notes Angaben, Finanzinstrumente und Kapitalflussrechnungen.

Link: Deloitte

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