Wien. Der Schnee ist in Österreich zurückgekehrt. Autofahrer müssen nun vor einer Fahrt den Schnee von ihrem Fahrzeug so entfernen, dass für ausreichende Sicht gesorgt ist.
Es muss daher nicht nur die Windschutzscheibe, sondern auch die übrigen Scheiben von Schnee und Eis befreit werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Strafe von bis zu 5.000 Euro, warnt der ÖAMTC.
„Ist das Fahrzeug von Schnee und Eis bedeckt, muss der Lenker vor Fahrtantritt für ausreichenden Durchblick sorgen“, erklärt ÖAMTC-Jurist Peter Nejedly in einer Aussendung.
Darüber hinaus ist jeder Autofahrer verpflichtet, die Beleuchtung und das Kennzeichen des Fahrzeugs von Schnee und Eis zu befreien.
„Eine Pflicht zur Unterbrechung der Fahrt, nur um sich von der Lesbarkeit der Kennzeichen zu vergewissern, sieht die heimische Behördenpraxis nicht vor. Aber zumindest vor der Abfahrt sollte man eine Reinigung durchführen“, so Nejedly.
Bei Unfall droht Gerichtsverhandlung
Fällt Schnee oder Eis vom Fahrzeug und trifft oder behindert andere Verkehrsteilnehmer, können Schadenersatzforderungen die Folge sein. „Sollte es gar zu einem Unfall kommen, droht eine Gerichtsverhandlung wegen Körperverletzung“, so Nejedly.
Link: ÖAMTC