Vaduz. Der 22. Rechtsprechtag der Universität Liechtenstein widmet sich der Abberufung von Stiftungsvorständen.
Im Zusammenhang mit dem derzeit stattfindenden Generationenwechsel bei vielen Privatstiftungen, aber auch mit der Wirtschaftskrise werden Fragen der Abberufung des Stiftungsvorstands verstärkt diskutiert, heißt es.
Dabei gehe es auch darum, inwieweit das Abberufungsrecht als wichtigste Einflussmöglichkeit auf die Führung der Stiftung einem Beirat oder ähnlichen Gremium übertragen werden kann.
Zur Frage der Abberufung des Stiftungsvorstands sind in neuerer Zeit mehrere Entscheidungen des OGH ergangen. Der Vortrag (21. März 2013) gibt einen Überblick über die neuere Judikatur und stellt diese in einen breiteren Kontext, so die Uni.
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