Wien. Am 29. Jänner 2013 haben die Republik Österreich und das Fürstentum Liechtenstein ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Steuern geschlossen, welches voraussichtlich am 1. Jänner 2014 in Kraft tritt.
Roland Reisch, Anja Cupal und Sebastian Haupt vom Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen TPA Horwath analysieren in aktuellen Steuer-News den Anwendungsbereich und die Auswirkungen des neuen Steuerabkommens.
Das Steuerabkommen mit Liechtenstein soll einerseits die Besteuerung von Vermögenswerten, die in Österreich ansässigen natürlichen Personen gehören, sicherstellen. Dies erfolgt sowohl für die Vergangenheit durch eine Nachversteuerung, als auch für die Zukunft durch unmittelbaren Steuereinbehalt, heißt es in einer Aussendung.
Andererseits – und hier geht der Anwendungsbereich weit über den des Steuerabkommens mit der Schweiz hinaus – erfasst es auch liechtensteinische Stiftungen und stiftungsähnlichen Anstalten mit in Österreich ansässigen Begünstigten.
Link: TPA Horwath