Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Vermögensberatern ohne Haftpflichtversicherung droht ab 1. April 2013 Verlust der Gewerbeberechtigung

Wien. Für österreichische Vermögensberater besteht ab 1. April 2013 die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschaden.

Die Mindestversicherungssumme beträgt dabei rund 1,3 Mio Euro pro Schadensfall beziehungsweise 1,9 Mio Euro für alle Schadensfälle pro Jahr.

Die Novelle zum Wertpapiervermittler sieht bis spätestens 1. April 2013 eine verpflichtende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für gewerbliche Vermögensberater vor.

Entzug der Gewerbeberechtigung droht

Kann bis zum Stichtag keine Deckungsbestätigung vorgelegt werden, erfolgt der Entzug der Gewerbeberechtigung, heißt es in einer Aussendung des Versicherungsmaklers Pi Consulting. Dieser hat ebenso wie Allcura, Lloyds und weitere Anbieter ein entsprechendes Produkt auf den Markt gebracht.

Link: Pi Consulting

Link: Wirtschaftskammer Österreich

 

Weitere Meldungen:

  1. Vermögensberater müssen sich deutlich höher versichern
  2. Auf Patchwork-Familien lauern Fallen bei Vorsorge & Erbrecht
  3. Grünes Licht für 3. Piste: Gericht erteilt Auflagen
  4. Pflegeregress fällt: Mehr Heimbewohner, ärmere Städte?