Wien. Für österreichische Vermögensberater besteht ab 1. April 2013 die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschaden.
Die Mindestversicherungssumme beträgt dabei rund 1,3 Mio Euro pro Schadensfall beziehungsweise 1,9 Mio Euro für alle Schadensfälle pro Jahr.
Die Novelle zum Wertpapiervermittler sieht bis spätestens 1. April 2013 eine verpflichtende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für gewerbliche Vermögensberater vor.
Entzug der Gewerbeberechtigung droht
Kann bis zum Stichtag keine Deckungsbestätigung vorgelegt werden, erfolgt der Entzug der Gewerbeberechtigung, heißt es in einer Aussendung des Versicherungsmaklers Pi Consulting. Dieser hat ebenso wie Allcura, Lloyds und weitere Anbieter ein entsprechendes Produkt auf den Markt gebracht.
Link: Pi Consulting
Link: Wirtschaftskammer Österreich