Wien. Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 20. Dezember 2012 bestätigt, dass die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch bei späterer Vorlage der entsprechenden Nachweise zu gewähren ist.
KPMG analysiert in aktuellen Steuernews die Details.
Der VwGH hatte im gegenständlichen Fall zu entscheiden, ob die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung versagt werden kann, wenn die Erklärung des Abholenden, dass er den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird, im Zeitpunkt der Lieferung nicht vorliegt.
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