Wien. Die staatlichen Hilfeleistungen für Verbrechensopfer werden ausgeweitet. Der Sozialausschuss des Nationalrats stimmte jetzt einhellig einem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zu.
Demnach werden die Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld und für den Bestattungskostenersatz erhöht sowie die Antragsfrist für laufende Hilfeleistungen verlängert. Zudem übernimmt die öffentliche Hand künftig im Bedarfsfall die Kosten für eine erforderliche Krisenintervention in unmittelbaren Zusammenhang mit einer Straftat.
Die Änderungen wurden von den Abgeordneten aller Fraktionen ausdrücklich begrüßt, berichtet Parlinkom.
Vier Stufen für die Pauschalentschädigung
Die Novelle zum Verbrechensopfergesetz (2137 d.B.) ermöglicht es in Hinkunft beim Schmerzensgeld, je nach Ausmaß der Körperverletzung genauer zu differenzieren. So sind nunmehr vier statt wie bisher zwei Stufen für die Pauschalentschädigung in Aussicht genommen.
- Bei schwerer Körperverletzung haben Verbrechensoper demnach Anspruch auf 2.000 Euro Schmerzensgeld (bisher 1.000 Euro), im Falle einer länger als drei Monate dauernden Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit steigt der Betrag auf 4.000 Euro.
- Bei schweren Dauerfolgen sind 8.000 Euro (bisher 5.000 Euro) vorgesehen bzw. 12.000 Euro, wenn für das Opfer ein Pflegebedarf zumindest der Pflegestufe 5 festgestellt wird.
- Der Höchstbeitrag für den Ersatz von Bestattungskosten wird von derzeit 2.559 auf 3.300 Euro angehoben.
- Für die Beantragung laufender Hilfeleistungen wie Verdienst- und Unterhaltsentgang bleiben künftig zwei Jahre Zeit.
- Eine Härtefallregelung kommt für Verbrechensopfer, die wegen ruhender Pensionsansprüche eines inhaftierten Gewalttäters den zuerkannten Schadenersatz nicht geltend machen können.
Auch Entschädigung für Opfer von Menschenhandel
- Zudem können künftig auch Opfer von Menschenhandel eine Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz beantragen, wenn ihnen ein Aufenthaltsrecht für besonderen Schutz in Österreich zuerkannt wurde.
- Vereinfachte Abrechnungskriterien für Belege mit kleineren Beträgen sollen eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands bewirken.
Durch die verbesserten Hilfeleistungen für Verbrechensopfer rechnet die Regierung mit jährlichen Mehrkosten zwischen 800.000 und 900.000 Euro, heißt es. Diese sollen den Erläuterungen zufolge durch budgetäre Umschichtungen innerhalb des Sozialministeriums und interne Personalmaßnahmen im Bundessozialamt kompensiert werden.
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