Wien. Österreichs Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verfügt bereits seit 2006 über ein Kronzeugenprogramm. Es stellt aussagewilligen Kartellsündern Erleichterungen in Aussicht und habe sich als effektives Instrument zur Aufdeckung verbotener Absprachen und Verhaltensweisen herausgestellt, so die Behörde. Das Inkrafttreten des Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetzes 2012 hatte auch Auswirkungen auf die Kronzeugenregelung.
Insbesondere wurden – in Angleichung an internationale Standards – für den völligen Erlass der Geldbuße verschiedene Beweiserfordernisse vorgesehen, so die BWB. Ihr Handbuch dazu wurde nun aktualisiert.
In Vorbereitung des neuen Handbuches (§ 11 Abs 5 WettbG) hat die Bundeswettbewerbsbehörde „einen Meinungsaustausch mit RechtsanwältInnen, die über praktische Erfahrungen mit dem Kronzeugenprogramm verfügen, durchgeführt“, heißt es weiter.
Das neue Leniency Handbuch wurde unter Berücksichtigung der seit 1.März 2013 geltenden Rechtslage, der erwähnten Konsultationen, der Erfahrungen mit dem bis dato gültigen Handbuch sowie des im vergangenen Herbst einer Revision unterzogenen Modellkronzeugenprogramms des Netzwerkes der europäischen Wettbewerbsbehörden ausgearbeitet.
Link: BWB Leniency-Programm