Wien. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat entschieden, dass die Kaution von 100 Mio. Euro, die anlässlich der U-Haft gegen Julius Meinl im April 2009 verhängt wurde, zum größten Teil rückerstattet werden muss.
Konkret sollen nun insgesamt 90 der 100 Millionen zurückgegeben werden, heißt es. Grund: Die Höhe der Kaution sei unverhältnismäßig, die restlichen 10 Millionen reichen auch, so das OLG laut Medienberichten. Zum Trost gibt es Zinsen.
Bereits im Juni 2009 soll Verfassungsjurist Univ.-Prof. Heinz Mayer in einem Gutachten die Unrechtmäßigkeit der U-Haft festgestellt haben, heißt es in einer Aussendung der Meinl Bank.
Julius Meinl erhalte die 90 Millionen, die auf einem Konto der Bawag P.S.K. deponiert sein sollen, nun mit einer Verzinsung von knapp unter 1,8 Prozent zurück, zitiert der Kurier Meinl-Anwalt Herbert Eichenseder.
Link: Meinl Bank