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Recht, Veranstaltung

Korruption ist gelerntes Verhalten: Rechtssalon diskutiert über Umweltfaktoren, Kronzeugen und Whistleblower

Vrabl-Sanda, Auer, Sickinger ©Simone Hofstädter / Atelier Kucera / RAK Wien
Vrabl-Sanda, Auer, Sickinger ©Simone Hofstädter / Atelier Kucera / RAK Wien

Wien. Korruption ist kein einmaliger Betriebsunfall, sondern oft typisch für ihr Umfeld und „gelerntes Verhalten“: Beim Rechtssalon der Rechtsanwaltskammer Wien im Palais Coburg diskutierten Korruptions-Staatsanwältin Ilse-Maria Vrabl-Sanda und Politikwissenschafter Hubert Sickinger über Korruption, Whistleblowing und wie man mit Verrat umgeht.

Just nachdem sie Stunden zuvor die neue Whistleblower-Plattform der Wirtschafts- Korruptionsstaatsanwaltschaft präsentiert hatte, stellte sich Staatsanwältin Vrabl-Sanda im Rechtssalon zur Diskussion.

Mag. Vrabl-Sanda erklärte den anwesenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie allen Gästen aus Justiz und Politik wie künftig Hinweisgeber ihre Eingaben machen können, um bei der Aufklärung von Korruption dienlich zu sein, heißt es in einer Aussendung der RAK Wien.

Unter der Moderation von Kammerpräsident Michael Auer stellte sich rasch die Frage, wie man sich bei solch einem Instrument vor Vernaderung schützen könne. Die Korruptionsstaatsanwältin „fürchtet sich davor nicht, weil Vernaderer nicht kommunizieren wollen.“ Und man habe bei anonymen Anzeigen „dasselbe Problem“.

Anonyme und offizielle Vernaderer

Neben Whistleblowern sahen man auch eine wichtige Rolle bei Kronzeugen. Das habe die Telekom-Affäre bewiesen. DDr. Hubert Sickinger, Politikwissenschaftler und Vizepräsident des Beirates von Transparency International, sieht in der Kronzeugenregelung „eine scharfe Waffe“ und sie habe bewirkt, dass sich die politischen Parteien ein neues Parteienförderungsgesetz geben mussten. Auch Vrabl-Sanda ist eine Befürworterin der Kronzeugenregelung, sieht aber die „zivilrechtliche Dimension“ problematisch, die das Strafrecht nicht abdecken könne.

Dr. Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien, wollte wissen, wo eine Gesellschaft hinsteuere „in der Verrat belohnt wird“? Sie betrachte es als höchst problematisch, dass jemand, der maßgeblich Korruption initiiert habe, später straffrei gehe, weil er oder sie andere verrate.

Gelegenheit, nicht Status entscheidet

Sickinger pflichtete Rech bei, dass „dies aus moralischer Perspektive“ verwerflich sei, aber man müsse das kleinere Übel sehen und auf einen präventiven Effekt hoffen. Er erklärte, dass Korruption meist „gelerntes Verhalten“ sei: dort wo sie alle praktizieren, sehe man nichts Falsches daran und mache irgendwann selbst mit. „Korruption ist eine Frage der Gelegenheit“, unabhängig vom sozialen und ökonomischen Status einer Person.

Präsident Auer fragte, ob man mit dem derzeitigen Korruptionsstrafrecht zufrieden sei. Sickinger bedauert noch heute, dass die Reform 2009 betreffend politscher Amtsträger „ein Riesenrückschritt“ gewesen sei: „Damals ist das Anfüttern als Tatbestand abgeschafft worden.“

Erst in der Änderung von 2012 sei das Anfüttern weiter gefasst und auf sämtliche öffentlichen Institutionen ausgeweitet worden. So sei es auch in diesem Bereich zu Compliance Codes gekommen, die es früher nie gab. Insofern sei er „mit der Regelung von 2012 sehr zufrieden“, sagte Sickinger.

Link: RAK Wien

 

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