Wien. Im Vorjahr kamen laut Statistik des Innenministeriums 522 Personen auf Österreichs Straßen ums Leben. Experten gehen davon aus, dass bis zu 30 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle in Österreich auf Übermüdung zurückzuführen sind.
ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer beleuchtete bei einem Symposium der Ärztlichen Kraftfahrvereinigung Österreichs (ÄKVÖ) und des ÖAMTC am 20. März 2013 die rechtlichen Konsequenzen bei einem durch Übermüdung verursachten Autounfall.
„Laut Straßenverkehrsordnung bzw. Kraftfahrgesetz darf ein Fahrzeug nur gelenkt werden, wenn man die dementsprechende körperliche Eignung und geistige Aufmerksamkeit aufweist und frei von persönlichen Beeinträchtigungen wie etwa Müdigkeit, Ablenkung und Krankheit ist“, wird der ÖAMTC-Chefjurist in einer Aussendung zitiert.
Hoffer warnte davor, dass über einen offensichtlich übermüdeten Lenker eine Verwaltungsstrafe bis zu 726 Euro verhängt werden kann und dass die Polizei die Weiterfahrt verbieten kann. Bei einem Unfall mit Personenschaden drohen überdies strafrechtliche Sanktionen, so Hoffer.
Auch Probleme mit der Kaskoversicherung möglich
In Folge thematisierte er auch versicherungsrechtliche Folgen: „Die Leistung der Haftpflichtversicherung steht außer Zweifel. Ob bei durch Ablenkung, Müdigkeit oder Krankheit verursachten Unfällen die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit aussteigen kann, liegt an den Umständen des Einzelfalles.“
Zur Vermeidung von Ablenkung plädierte der ÖAMTC-Chefjurist für Veränderungen bei der Straßenraumgestaltung: Ablenkung durch Werbung müsse reduziert werden, ebenso sei der auf Österreichs Straßen vorherrschende „Schilderwald“ einzudämmen, kritisierte Hoffer.
Link: ÖAMTC