Ein immer wieder gern gesehenes Geschenk zum passenden Anlass ist eine Flasche edlen Weins. Wie sieht es nun aus steuerlicher Sicht aus, wenn ein Unternehmen Weinflaschen mit seinem Firmennamen am Etikett an ausgewählte Kunden verteilt?
Der UFS hat kürzlich dazu eine Entscheidung gefällt und wieder definiert, unter welchen Voraussetzungen Werbeaufwand geltend gemacht werden kann bzw wann nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen vorliegen. Die Details beleuchtet diese Woche der SteuerExpress im Verlag Manz. Weitere aktuell behandelte Themen sind u.a. NoVA-Steuerbefreiung für Miet-, Taxi- und Gästewagen, und Gesellschaftsteuer auf einen umgründungsnahen Großmutterzuschuss. >>> Weiterlesen
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