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Recht

Goldhase in Deutschland nicht schützbar: Jahrelanger Rechtsstreit zwischen Lindt und Riegelein zu Ende

Goldhase ©Confiserie Riegelein
Goldhase ©Confiserie Riegelein

Karlsruhe. Kurz vor Ostern unterliegt der schweizerische Schokoladen-Hersteller Lindt & Sprüngli (Lindt) der bayerischen Confiserie Riegelein in einem seit 12 Jahren andauernden „Goldhasen“-Rechtsstreit in Deutschland.

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe lehnte nun die erneute Nichtzulassungsbeschwerde von Lindt & Sprüngli ab und zog damit einen endgültigen Schlussstrich unter den jahrelangen Rechtsstreit.

„Wir freuen uns natürlich sehr, dass dieser Fall nach rund 12 Jahren ein glückliches Ende für uns gefunden hat“, erklärt Peter Riegelein, geschäftsführender Gesellschafter der Confiserie Riegelein, in einer Aussendung. „Wir waren von Anfang an davon überzeugt, im Recht zu sein. Schließlich ist der sitzende Hase in Goldfolie bereits seit gut einem halben Jahrhundert fester Bestandteil unseres Sortiments an Schokoladen-Saisonartikeln.“

Was zählt die Geschichte?

Begonnen hatte das Verfahren damit, dass Lindt & Sprüngli sich im Jahr 2000 seinen goldenen Sitzhasen als dreidimensionale Marke unter anderem für Deutschland schützen ließ. Seitdem versuchte das Unternehmen per Gerichtsurteil zu erreichen, dass die Confiserie Riegelein sowie mehrere andere Wettbewerber ihre sitzenden, seitwärts blickenden Schokoladenhasen in Goldfolie nicht mehr vertreiben dürfen.

„Lindt ist keineswegs der Erfinder des Goldhasen. Sitzende, seitwärts blickende Schokohasen in Goldfolie besitzen eine lange Historie. Es handelt sich um einen traditionellen Formenschatz, der schon seit gut einem halben Jahrhundert von vielen verschiedenen Unternehmen verwendet wird. Zu dieser Zeit war die einfarbige Goldfolie ein häufig genutztes Verpackungsmittel“, so Riegelein.

Seit 12 Jahren

Der Fall beschäftigte die Gerichte insgesamt 12 Jahre, denn der Schweizer Konzern hatte gegen vier Urteile, die alle zu Gunsten der Confiserie Riegelein ausfielen, immer wieder Rechtsmittel eingelegt und ist durch sämtliche Instanzen gegangen, heißt es weiter.

„Bei diesem Prozess ging es aus rechtlicher Sicht um die grundsätzliche Frage, ob alte Formen wie die seit Jahrzehnten üblichen Sitzhasen in Goldfolie nachträglich durch eine Markenregistrierung monopolisiert werden können und dann der Weitervertrieb schon lang im Markt etablierter und älterer Produkte rechtlich untersagt werden kann“, erklärt Rechtsanwalt Daniel Terheggen von der Anwaltskanzlei Lindner | Blaumeier, die die Confiserie Riegelein vertritt. „Insofern wurde jetzt tatsächlich ein Präzedenzfall im Markenrecht entschieden. Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden.“

Seitens Lindt heißt es in einer Stellungnahme, dass man das deutsche Urteil zwar nicht verstehe, aber akzeptieren müsse. In Österreich hat der Schweizer Schokoladeriese ein ähnliches Verfahren gegen den burgenländischen Hersteller Hauswirth gewonnen. Dessen Schokohasen tragen heute zwar weiterhin Goldfolie, haben aber die Blickrichtung geändert – was ihren Kollegen bei Riegelein nun erspart bleiben dürfte.

Link: Lindner | Blaumeier

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