Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – mit Verbandsklage gegen direkte Kaufappelle und den gezielten Einsatz von Kindern als Kaufmotivatoren für Erwachsene durch die Supermarktkette Billa im Zusammenhang mit deren Sticker-Sammelalbum-Aktion vor.
Laut nun ergangenem Urteil des Obersten Gerichtshofs ist die Sammelstickeraktion verbotene Kinderwerbung. Die Werbung für die Sammelaktion im Allgemeinen wurde jedoch nicht verboten.
Direkte Kaufaufforderungen an Kinder sind nach Z 28 des Anhangs zum Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) ebenso verboten wie Aufforderungen, ihre Eltern zum Kauf zu überreden. Für die Sammelaktion von Spar („Stickermania“) hat dies der OGH schon im September vergangenen Jahres entschieden. Im Fall von Billa liege nun das rechtskräftige Urteil des OGH vor, so der VKI.
Nicht unter Z 28 des Anhangs subsumiert wurde vom OGH jedoch die Werbung für die Sammelaktion im Allgemeinen. Der OGH sei damit in der strittigen Frage, ob der Tatbestand voraussetzt, dass sich die Aufforderung zum Kauf auf in der Werbung genannte, bestimmte Produkte bezieht oder aber auch Aufforderungen inkriminiert, die sich allgemein auf den Kauf von Produkten des jeweiligen Unternehmens beziehen, – anders als noch das OLG Wien als Berufungsgericht – ersterer Auslegung gefolgt.
Die konkret zu beurteilende Zugabenaktion, die bloß mittelbar einen Anreiz zum Erwerb nicht näher bestimmter Waren schafft, ist nach dem OGH insofern nicht verboten, heißt es weiter.
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