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Recht

Änderung der Gewerbeordnung im Wirtschaftsausschuss mit breiter Mehrheit verabschiedet

Wien. Erleichterungen von Unternehmensgründungen und Betriebsübernahmen sowie bürokratische Entflechtungen insbesondere beim Betriebsanlagenrecht sind die beiden Hauptstoßrichtungen einer Änderung der Gewerbeordnung, die im Wirtschaftsausschuss mit breiter Mehrheit verabschiedet wurde.

Auf den Weg ins Nationalratsplenum schickten die Abgeordneten weiters ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den Bereich des Wirtschaftsministeriums, mit dem als Folge des neuen Systems der Verwaltungsgerichtsbarkeit nun zahlreiche Materiengesetze geändert werden. 

Von der Betriebsübergabe bis zum „Public Viewing“ – die Palette an bürokratischen Vereinfachungen ist breit aufgefächert. Die Novelle der Gewerbeordnung enthält zunächst vor allem Erleichterungen für Unternehmensgründungen und Betriebsübergaben. So sollen zur besseren Planung in der Startphase Betriebsübernehmer auf Antrag von der Gewerbebehörde eine Zusammenstellung sämtlicher Bescheide und Auflagen erhalten, die den Betrieb betreffen, berichtet Parlinkom.

Vorgesehen ist überdies auch die Möglichkeit einer angemessenen Übergangsfrist für die Einhaltung von Auflagen. Die bürokratischen Vereinfachungen im Betriebsanlagenrecht wiederum laufen unter anderem darauf hinaus, die Berichtigung überschießender Auflagen für Betriebe zu erleichtern.

Anlagen von vorübergehender Dauer, von denen keinerlei Gefährdung für Leben und Gesundheit ausgehen kann, sollen nunmehr genehmigungsfrei sein. Konkret betrifft dies etwa das „Public Viewing“ in Gastgärten und Gaststätten mit einer zeitlichen Beschränkung von vier Wochen.

Ein von den Regierungsparteien eingebrachter Abänderungsantrag, der ebenfalls mit Mehrheit angenommen wurde, hat vor allem Präzisierungen bei der Erweiterung der Haftpflichtversicherung im Bereich der Bauunternehmen zum Inhalt und verlangt unter anderem  für Großunternehmer ab einem Umsatz von 38,5 Millionen Euro eine Deckungssumme von fünf Millionen Euro.

Neue Verwaltungsgerichtsbarkeit führt zu Gesetzesänderungen

Das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat nun auch Anpassungen in zahlreichen Materiengesetzen im Bereich des Wirtschaftsressorts zur Folge.

Ein vom Ausschuss beschlossenes Bundesgesetz bringt in diesem Sinn Änderungen

  • des Ingenieurgesetzes,
  • des Berufsausbildungsgesetzes,
  • des Maß- und Eichgesetzes,
  • des Vermessungsgesetzes,
  • des Elektrotechnikgesetzes,
  • des Wettbewerbsgesetzes,
  • des Mineralölrohstoffgesetzes und
  • des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes.

Link: Parlinkom

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