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Recht

Tay­lor­Wes­sing e|n|w|c: „Massive Gesetzesänderung in Tschechien führt zu sofortigem Handlungsbedarf“

Erwin Hanslik ©TaylorWessing enwc
Erwin Hanslik ©TaylorWessing enwc

Prag. Ab dem 1. Jänner 2014 wird es in Tschechien ein neues Bürgerliches Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch, das sogenannte „Gesetz über Kapitalgesellschaften“, geben.

Dieses hat massive Auswirkungen auf beinahe alle Bereichen des Geschäftslebens in Tschechien, warnt Tay­lor­Wes­sing e|n|w|c. Zudem betreffen die Änderungen nicht nur künftige, sondern auch derzeit bestehende Verträge.

„Es besteht dringender Handlungsbedarf für alle in Tschechien tätige Unternehmer“, meint Erwin Hanslik, Partner bei TaylorWessing e|n|w|c in Prag.

Die bevorstehenden Änderungen bringen eine andere Terminologie, eine neue Struktur und viele neue Regelungen in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftslebens, heißt es in einer Aussendung.

So soll sich zum Beispiel der Umgang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) drastisch ändern. Genaue Vorschriften werden über den Vertragsbestandteil von AGB Auskunft geben. „Umstrittene Regelungen“, die bisher oft in den AGB versteckt wurden, müssen offiziell im Vertrag genannt werden, um Wirksamkeit zu erlangen.

Die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten kann für den Vermieter im Falle der Beendigung des Mietvertrages sehr teuer werden, wenn es keine Einigung über getätigte Investitionen gibt. Ab 2014 wird der Vermieter verpflichtet sein, dem Mieter allfällige Investitionen zu ersetzen, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Auch der im österreichischen Recht geltende Grundsatz, wonach das Eigentum an einem Grundstück auch das Gebäude, das auf diesem Grundstück errichtet ist, umfasst, wird nun im tschechischen Zivilrecht Einzug halten, heißt es.

„Tief und weitgreifend“

„Die entsprechenden bestehenden Gesetze zum tschechischen Zivil- und Handelsrecht stammen aus den 1960er Jahren, also einer Zeit des tiefen Kommunismus. Mit dessen Fall gab es den unbedingten Bedarf nach einer Rechtsordnung, die den Wiederaufbau des freien Marktes ermöglichte“, so Hanslik.

Aufgrund des großen Zeitdrucks wurden jedoch zahlreiche Rechtsvorschriften in der Vergangenheit lediglich novelliert. „Die nun vorgeschlagenen Änderungen sind so tief und weitgreifend, dass jeder in Tschechien tätige Unternehmer bereits heute mit der Vorbereitung auf die neue Gesetzeslage beginnen sollte“, so Hanslik weiter.

Link: Tay­lor­Wes­sing e|n|w|c 

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