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Recht

Gastkommentar: GmbH-Gründung leicht gemacht – Stammkapital wird auf 10.000 Euro herabgesetzt

Thomas Kainz ©Kerres Partners
Thomas Kainz ©Kerres Partners

Wien. Lange wurde darüber gesprochen, jetzt ist es soweit: Nachdem 2011 die GmbH-Neugründungen in Österreich mit 9,1% erstmals unter die Zehnprozentmarke gefallen waren, hat das Justizministerium am 22. März 2013 einen Gesetzesentwurf eingebracht mit welchem die Gründung einer GmbH in Österreich wieder attraktiver werden soll. Dieser beinhaltet als wesentlichen Punkt die Herabsetzung des Stammkapitals von 35.000 auf 10.000 Euro. Thomas Kainz, Partner bei Kerres Partners, analysiert in einem Gastkommentar den Gesetzesentwurf.

Der dreiseitige Begutachtungsentwurf eines Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2013 (GesRÄG 2013) – Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Körperschaftssteuergesetz 1988 geändert werden – mit dem erklärten Ziel der Steigerung der Anzahl der GmbH-Neugründungen sieht als wesentliche Änderung die Herabsetzung des Stammkapitals von mindestens € 35.000 auf mindestens € 10.000 vor (§ 6 Abs 1 GmbH-Gesetz).

Entsprechend sind anstelle von € 17.500 auch nur mehr € 5.000 an Bareinlagen zu leisten (§ 10 Abs 1 GmbH-Gesetz) und fällt jährlich anstelle von € 1.750 auch nur mehr € 500 an Mindestkörperschaftssteuer an. Die Mindeststammeinlage für jeden einzelnen Gesellschafter in Höhe von € 70 bleibt hingegen unverändert (§ 6 Abs 1 GmbH-Gesetz). Des Weiteren sieht der Entwurf vor, dass eine Gesellschafterversammlung zusätzlich immer auch dann einberufen werden muss, wenn die Eigenmittelquote der GmbH weniger als 8% erreicht und die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre beträgt (§ 36 Abs 2 GmbH-Gesetz).

Weniger Gebühren

Als weitere große Änderung entfällt die Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung (§ 12 GmbH-Gesetz), womit sich der Gründer Kosten in Höhe von rund € 100 spart. Zuletzt werden auch die bei der Gründung anfallenden tarifmäßigen Notariats- und Rechtsanwaltskosten entscheidend gesenkt (§ 5 Abs 8 und § 28 Z 4 Notariatstarifgesetz sowie § 10 Z 5 und § 26 Rechtsanwaltstarifgesetz). Anderweitige Honorarvereinbarungen sind selbstverständlich nach wie vor zulässig.

Mit der Senkung des Stammkapitals auf mindestens € 10.000 nähert sich Österreich dem EU-Durchschnitt an. Dieser liegt derzeit bei € 7.000 bis € 8.000, divergiert aber von Land zu Land stark (zum Vergleich alleine zwischen Deutschland (€ 25.000) und Frankreich (€ 1)). Der Volltext des Begutachtungsentwurfs sowie eine Gegenüberstellung der derzeitigen und künftigen Rechtslage findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz.

Die Begutachtungsfrist endet am 22. April 2013.

Dr. Thomas Kainz, LL.M., ist Partner bei der Anwaltssozietät Kerres Partners in Wien.

Link: Ker­res Partners

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