Linz. Die Grundrechte in Europa verteilen sich auf nationale, supranationale und völkerrechtliche Rechtsquellen. Zur Durchsetzung der Grundrechte stehen mehrere Rechtsschutzorganisationen und Verfahren zur Verfügung.
Am 21. Juni 2013 veranstaltet die Johannes Kepler Universität Linz (JKU) dazu die Tagung „Die Organisation des Grundrechtsschutzes – nationale und europäische Perspektiven“.
Die europäische Grundrechtsarchitektur stellt sich dem Rechtsanwender heute als pluralistisch dar, verteilt auf nationale, supranationale und völkerrechtliche Rechtsquellen, so die JKU. Als wichtigste Grundrechtsquellen dienen – in der Reihenfolge ihrer historischen Entstehung – die innerstaatlich gewährleisteten Grundrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie die Europäische Grundrechtecharta (GRC).
Für eine Beschreibung des Verhältnisses dieser Grundrechtsquellen biete es sich an, von drei Grundrechtsordnungen zu sprechen, wobei der Begriff der Grundrechtsordnung neben dem jeweiligen Bestand an grundrechtlichen Gewährleistungen auch die Möglichkeit für die Grundrechtsträger, diese Grundrechte durchzusetzen, erfassen soll.
Die Tagung beleuchtet die verschiedenen Rechtsschutzorganisationen und deren Arbeitsweisen. Veranstalter sind Univ.-Prof. Katharina Pabel und Univ.-Prof. Nicolas Raschauer.
Link: JKU