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Recht, Tipps

Verfassungsausschuss billigt die Novellierung des Datenschutzgesetzes

Wien. Die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit hat Auswirkungen auf das Vergaberecht und das Datenschutzgesetz. Sowohl die Datenschutzkommission als auch das Bundesvergabeamt werden im Zuge der Einrichtung von Verwaltungsgerichten aufgelöst.

Für die Überprüfung öffentlicher Vergabeverfahren und Beschwerden gegen Datenschutzverletzungen müssen daher neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats gab heute grünes Licht für zwei entsprechende Gesetzesvorschläge der Regierung.

Auch das Parteiengesetz, das Volksgruppengesetz, das ORF-Gesetz und andere Mediengesetze sowie das Bundes-Personalvertretungsgesetz werden an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst, berichtet Parlinkom.

Im Konkreten sieht die Novelle zum Datenschutzgesetz die Einrichtung einer neuen unabhängige Datenschutzbehörde vor.

Sie wird nicht nur als Kontrollstelle zur Überprüfung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften fungieren, sondern unter anderem auch für die Führung von Registrierungsverfahren, die Genehmigung von Datenübermittlungen ins Ausland, die Genehmigung von Datenverwendungen für wissenschaftliche oder statistische Zwecke und die Auskunftserteilung an BürgerInnen zuständig sein.

Der Leiter der Datenschutzbehörde soll für jeweils fünf Jahre vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung bestellt werden.

Bescheide der neuen Datenschutzbehörde können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden, wobei die Entscheidungen dort ein Senat unter Einbindung fachkundiger LaienrichterInnen aus dem Kreis der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer treffen wird.

Ein jährlich zu erstellender Bericht der Datenschutzbehörde soll auch dem Nationalrat und dem Bundesrat übermittelt werden.

Kein Fachbeirat

Von der ursprünglich vorgesehenen Einrichtung eines Fachbeirats zur Unterstützung der Datenschutzbehörde wurde letztendlich abgesehen.

Man wolle jeglichen Zweifel an der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde vermeiden, heißt es dazu in den Erläuterungen zum heute vorgelegten Abänderungsantrag.

Außerdem wurde durch eine Umformulierung des Gesetzentwurfs deutlicher sichtbar gemacht, dass nicht nur öffentliche Auftraggeber in Verfahren vor der Datenschutzbehörde Parteistellung erhalten.

Der Datenschutzrat erhält die ausdrückliche Erlaubnis, Gutachten zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung des Datenschutzes einzuholen.

Link: Parlinkom

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