Wien. Besteht das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn eine Privatperson eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ihres Hauses montiert und den erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz gegen eine Gutschrift einspeist? Entscheidungsrelevant ist in diesem Szenario vor allem, ob die Privatperson dadurch eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausübt.
Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) widerspricht der bisherigen Meinung des österreichischen Fiskus. Gerald Punzhuber und Lukas Andreaus analysieren in aktuellen Steuer-News von KPMG die Situation.
Außerdem beleuchtet Bettina Matzka die Regelungen zur neuen Pendlerförderung.
Link: KPMG