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M&A, Recht

CMS European M&A-Study 2013: „Verkäufer sind aktuell bei M&A-Transaktionen im Vorteil“

Peter Huber ©CMS
Peter Huber ©CMS

Wien. Verkäufer im Markt für Unternehmenstransaktionen können ihre Positionen verstärkt durchsetzen und ihre Haftung trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wesentlich beschränken.

Dies ist das zentrale Ergebnis der fünften CMS European M&A-Study, die von CMS Reich-Rohrwig Hainz im Rahmen des Events „Inside M&A“ präsentiert wurde. Ein Panel diskutierte im Anschluss die Beherrschbarkeit der Risiken bei M&A-Transaktionen.

„Mit der Studie können sich Unternehmen, die grenzübergreifende Transaktionen planen, einen optimalen Überblick über die Standards in den wesentlichsten europäischen M&A-Märkten verschaffen. Die Auswertung gewährt fortlaufend Einblicke in rechtliche Regelungen von Fusions- und Übernahmeverträgen, zieht Vergleiche zwischen Europa und den USA und identifiziert relevante Entwicklungen am Markt“, erklärt Peter Huber, Partner und Leiter des Transaktionsteams bei CMS Reich-Rohrwig Hainz in einer Aussendung.

Die aktuellen Ergebnisse deuten unter anderem darauf hin, dass die Risikoallokation in Unternehmenskaufverträgen weiterhin auf ein eher verkäuferfreundliches Umfeld hinweist: „2012 war ein weiteres von Unwägbarkeiten geprägtes Jahr, in dem die M&A-Tätigkeit weltweit stagnierte und der Gesamtwert aller Transaktionen ziemlich genau dem des Vorjahres entsprach“, so Huber.

Auch wenn Kaufinteressenten für viele Unternehmen schwer zu finden waren, konnten die Verkäufer aber im Erfolgsfall meist die Risikoverteilung zu ihren Gunsten regeln. So nahm 2012 insbesondere in Europa die Anzahl der grundsätzlich verkäuferfreundlichen Locked-Box-Abschlüsse zu. Hier war der Anstieg in Großbritannien sowie in Mittel- und Osteuropa am deutlichsten.

„Eine naheliegende Erklärung dafür ist, dass wieder mehr Private Equity-Verkäufer am Markt auftraten, die traditionell Locked-Box-Mechanismen bevorzugen und dass diese Vertragspraxis zunehmend auch bei Nicht-Private-Equity-Transaktionen übernommen wird“, so Huber.

Haftungsgrenzen sinken

Zudem zeigt sich, dass die Haftungshöchstgrenzen weiter fallen. Bei 54 % aller Transaktionen betrug das Limit weniger als die Hälfte des Kaufpreises.

Die allgemeinen Verjährungsfristen für Garantieansprüche von rund zwölf bis 24 Monaten werden laut Studie allmählich zum Standard. Die Anzahl der Abschlüsse mit einem Wettbewerbsverbot für den Verkäufer hat gleichzeitig deutlich abgenommen.

Doch auch für Käufer gibt es eine positive Entwicklung: Bei der Absicherung der Garantieansprüche sind sie öfter als noch in den Vorjahren im Vorteil.

Weitere Erkenntnisse der CMS European M&A Study 2013:

  • Earn-out (Abhängigkeit eines Teils des Kaufpreises von künftiger Entwicklung des Zielunternehmens): Die Bereitschaft zu Earn-out-Abschlüssen ist in Europa im Gegensatz zu den USA nach wie vor gering (nur 16 % im Jahr 2012).
  • De minimis und Basket-Klauseln (Schwellenwerte, die die Geltendmachung von Bagatellansprüchen ausschließen sollen): Der Anteil dieser Klauseln nimmt europaweit zu. Allerdings ist im Gegensatz zu den USA der Standard für die Geltendmachung von Garantieansprüchen nach wie vor die „First-Dollar“-Basis (vollständiger Ersatz bei Überschreiten der Schwelle), wobei sich dieser Trend im Laufe des Jahres 2012 weiter verstärkt hat.
  • Haftungshöchstgrenzen für Gewährleistungs- und Garantieansprüche: Die Haftungshöchstgrenzen sind immer noch wesentlich höher als in den USA.
  • Verjährungsfristen für Garantieansprüche: Nach Schwankungen im Zeitraum 2007 bis 2010 war eine Verjährungsfrist von 18 bis 24 Monaten in den Jahren 2011 und 2012 bei konstant 32 % der Abschlüsse weiterhin am weitesten verbreitet.
  • Absicherung der Garantieansprüche: Die Käufer waren wie schon 2011 vorsichtig und versuchten, bei 42 % der 2012 getätigten Abschlüsse eine Absicherung (in Form von Treuhandkonten, Einbehalten des Kaufpreises oder Bankbürgschaften) zu vereinbaren.
  • MAC-Klauseln (Material Adverse Change; Berechtigung zum Rücktritt vom Kauf bei Eintritt eines bestimmten vertraglich festgelegten Ereignisses mit negativen Auswirkungen auf das Zielunternehmen): Diese sind weiterhin relativ selten und kommen nur bei 14 % der in Europa getätigten Abschlüsse vor, was im deutlichen Gegensatz zu den USA steht, wo die überwiegende Mehrheit (93 %) der Abschlüsse eine MAC-Klausel enthält.
  • Wettbewerbsverbote für den Verkäufer: Während 2011 mehr als die Hälfte aller Abschlüsse (53 %) ein Wettbewerbsverbot vorsahen, gab es 2012 zum ersten Mal seit 2007 eine gegenläufige Entwicklung (46 % der Transaktionen mit Wettbewerbsverbot).

Anschließend an die Präsentation diskutierten Rudolf Kemler (Österreichische Industrieholding), Peter Nachtnebel (Advent International), Peter Püspök (Verbund), Karl-Heinz Strauss (Porr) und Gastgeber Peter Huber die Risiken bei M&A-Transaktionen. Franz Schellhorn (Agenda Austria) moderierte die Runde.

Diskutiert wurde unter anderem die Frage, warum M&A-Transaktionen oft keinen Mehrwert bringen. In zwei Punkten stimmten alle Panelisten überein: Oft passe die Übernahme gar nicht zur Strategie bzw. zum eigentlichen Kerngeschäft des Unternehmens.

Im Gegensatz zu den sehr gründlichen Vorbereitungen, insbesondere wenn professionelle Private Equity-Fonds involviert sind, werde der Post-merger Integration zu wenig Beachtung geschenkt. Denn letztlich hänge der Erfolg einer M&A-Transaktion davon ab, wie das Management und die Belegschaften der beteiligten Unternehmen nach der Übernahme miteinander umgehen, hieß es.

Link: CMS

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