Wien. Zu Unternehmenssanierungen – sowohl gerichtlich wie außergerichtlich – veranstaltet Seminaranbieter ARS von 22. bis 23. Mai 2013 seine Jahrestagung.
Thema sind ein Überblick zu den einzelnen außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierungsverfahren sowie Unterschiede, Vor- und Nachteile bzw. Gefahren der außergerichtlichen Sanierung.
Mit 1. Juli 2010 ist bekanntlich das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 (IRÄG) in Kraft getreten. Das wesentliche Ziel des IRÄG 2010 – die erfolgreichen Unternehmenssanierungen weiter zu erhöhen – wurde in der Praxis mehr als erreicht, heißt es in einer Aussendung: Mit bisher knapp 2.000 gerichtlichen Sanierungsverfahren werde diese Möglichkeit mit und ohne Eigenverwaltung häufig genutzt.
Ebenfalls bei der Tagung behandelt werden staatliche Beihilfen, Steuerfragen und Strategien zur Gesundung.
Link: ARS