Wien. Mit „Rechtsfürsorge“ bezeichnet man Maßnahmen der Justiz, die darauf abzielen, bedürftige Menschen mit Rechtsberatung zu unterstützen. Diese beinhalten unter anderem: Opfer-Notruf, Justiz-Ombudsstellen, Prozessbegleitung, Kinderbeistand, Patientenanwaltschaft, Sachwalterschaft und mehr.
Insgesamt werden für diese Leistungen laut Justizministerium jährlich rund 37 Millionen Euro aufgewendet. Nun hat das Ministerium erstmals auch einen Bericht über die erbrachten Leistungen veröffentlicht.
Der Bericht unterteilt die Rechtsfürsorge in drei Bereiche:
- Maßnahmen im Bereich der Rechtsinformation und Beratung: Amtstag und Familienberatung am Gericht, Sachwalterschaftsclearing, Opfer-Notruf und Justiz-Ombudsstellen.
- Maßnahmen zur Unterstützung und Betreuung: Gebühren- und Kostenbefreiung im Rahmen der Verfahrenshilfe, Dolmetschleistungen, Prozessbegleitung, Unterhaltsvorschuss und Kinderbeistand.
- Maßnahmen zur rechtlichen Vertretung: Beistellung eines Verfahrenshilfeanwalts in Zivilverfahren, Beigebung eines Verteidigers in Strafverfahren, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung und Sachwalterschaft.
Link: Rechtsfürsorge-Bericht (pdf)