Der EuGH hat in einem weiteren Urteil zum Vorsteuerabzug seine unternehmerfreundliche Rechtsprechung fortgesetzt: Die Feststellungen des EuGH erschweren es der Finanzverwaltung, dem Erwerber den Vorsteuerabzug zu versagen, wenn die Finanzverwaltung den Umsatz als nicht ausgeführt betrachtet. Der SteuerExpress im Verlag Manz erörtert diese Woche die Details.
Zusätzlich behandelt der SteuerExpress aktuell unter anderem die Themen: UFS zur Vortragsfähigkeit von Verlusten der aufnehmenden Gesellschaft, Credit Value Adjustments bei derivativen Finanzinstrumenten und Vermögensverwaltung als gewerbliche Tätigkeit. >>> Weiter
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