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Recht

BWB: 5. Competition Talk widmete sich aktuellen Rechtsfragen bei Kronzeugen

Wien. Vor eine Woche fand der 5. Competition Talk der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) statt. Thema der Veranstaltung war „Das neue Kronzeugenhandbuch“.

Eingegangen wurde auf Praxisfragen der Kronzeugenregelung: Etwa ob ob mit der neuen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein automatischer Informationsaustausch erfolge.

Das Inkrafttreten des Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetzes 2012 hat neben einigen anderen Änderungen in den genannten Gesetzen auch eine solche der Bestimmungen über das Kronzeugenprogramm der BWB gebracht, erinnert die Behörde in einer Aussendung. Insbesondere wurden – in Angleichung an internationale Standards – für den völligen Erlass der Geldbuße verschiedene Beweiserfordernisse vorgesehen.

In Vorbereitung des neuen unter anderem deswegen überarbeiteten Handbuches habe die Bundeswettbewerbsbehörde einen Meinungsaustausch mit Rechtsanwälten, die über praktische Erfahrungen mit dem Kronzeugenprogramm verfügen, durchgeführt und Mitte März das neue Handbuch publiziert.

Die Praxisfragen

Es diskutierten Anita Lukaschek (BWB) und Günter Bauer (Wolf Theiss), heißt es weiter. Lukaschek gab einen Überblick über die insgesamt 35 Kronzeugenfälle in den Jahren 2006 bis 2012, wobei in den meisten Fällen nur ein Kronzeugenantrag gestellt wurde. In Ausnahmefällen meldeten sich auch Zweit- oder Drittantragssteller bei der Behörde, heißt es.

Sechs dieser Fälle sind bereits mit einem kartellgerichtlichen Verfahren abgeschlossen, fünf bei Kartellgericht anhängig und in vier Fällen wird momentan in der BWB ermittelt. Bauer begrüßte das neu eingeführte Marker-System sowie die Möglichkeit, eine Zusammenfassung des Falls auch in englischer Sprache bei der Bundeswettbewerbsbehörde einbringen zu können. Er hob auch die Problematik hinsichtlich der Informationssuche in Unternehmen hervor, wobei hier nicht nur die einzelnen Mitarbeiter, sondern auch die Unternehmensphilosophien von Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen eine Rolle spielen.

In der Diskussion wurden einige Fragen aufgeworfen, die zum Teil sehr unterschiedliche Standpunkte im Publikum offen legten, so die BWB. Angesprochen worden seien unter anderem folgende Thematiken:

  • Arbeitsnehmerschutz und Kündigungen in Folge von Absprachen
  • die Beweiskraft eines Kronzeugenantrages und ob dieser zwangsläufig dem Kartellgericht vorgelegt werden müsse. Dies wurde seitens der BWB verneint.
  • Akteneinsicht bzw. Amtshilfe und inwiefern ein automatischer Informationsaustausch mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vorgesehen sei (laut BWB wurde auf „fallspezifische Vorgehensweise im Sinne der Amtshilfe“ verwiesen)
  • des Zeitpunktes, in dem ein Kronzeugenantrag gestellt werden könne, wobei der Mehrwert für die Behörde durch den Kronzeugenantrag eine bedeutende Rolle spiele

Link: BWB

 

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