Wien. Die Kartellermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die unter anderem von aufsehenerregenden Hausdurchsuchungen beim Handelsriesen REWE begleitet waren, münden nun in eine Einigung zwischen Supermarktholding und Behörde: Wie sowohl BWB wie REWE International AG heute öffentlich mitteilten, wird der Handelsriese in Sachen vertikale Preisabsprachen – also unzulässige Absprachen mit Lieferanten – eine einmalige Bußgeldzahlung akzeptieren.
Außerdem habe man gemeinsam einen Leitfaden zum Thema „Kartellrechtliche Anforderungen in Einkaufsverhandlungen“ erstellt, der für den gesamten heimischen Lebensmittel- und Drogeriefachhandel „richtungsweisend ist und Vorbildwirkung haben wird“, wie es bei REWE heißt.
Die REWE International AG werde in Österreich diesen Leitfaden in ihr Compliance Programm zur Verhinderung von Gesetzesverstößen aufnehmen und setze damit als Marktführer ein deutliches Zeichen für die gesamte Branche. Der Verhaltensleitfaden bringe Klarheit für die Zukunft und stärke den Gedanken der Prävention, wird REWE-Chef Frank Hensel in einer Aussendung zitiert: „Das ist das erste Mal, dass im österreichischen Handel ein derartiger Leitfaden erstellt wurde. Bisher agierten die Unternehmen teilweise in einem rechtlichen Graubereich. Mit Hilfe des neuen Leitfadens sollen mögliche – auch unabsichtliche – Verstöße künftig ausgeschlossen werden.“
Vorstoß der AK
Noch nicht zufrieden ist AK-Direktor Walter Muhm: er fordert die Geldbuße (in der Höhe von 20,8 Millionen Euro) für Konsumentenschutzbelange einzusetzen und außerdem „klare gesetzliche Regelungen für eine Beweislastumkehr und die Abschöpfung von Kartellgewinnen“.
REWE International ist Österreichs größter Lebensmittel- und Drogeriefachhändler. In Österreich beschäftigt das Unternehmen mit seinen Handelsmarken BILLA, MERKUR, PENNY, BIPA und ADEG rund 40.000 Mitarbeiter
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