Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des österreichischen Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen einen Verein, der Betreuer für 24-Stunden-Pflege vermittelt. Beanstandet wurden 13 Klauseln sowohl in den Verträgen mit Kunden wie auch mit dem Pflegepersonal.
Bei sieben Klauseln erkannte die Agentur die Gesetzwidrigkeit an. Das Landesgericht Linz hat nun die restlichen Klauseln ebenfalls für gesetzwidrig erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Es sollen unter anderem gesetzlich geregelte Kündigungsfristen nicht eingehalten, unzulässige Kündigungsklauseln eingefügt oder die Haftung der Agentur für das Verhalten der Pflegepersonen ausgeschlossen worden sein, heißt es in einer Aussendung.
Auch sollen den Familien und den Pflegepersonen umfangreiche Verschwiegenheitspflichten auferlegt worden sein, die die Bezahlmodalitäten der Agentur an die Pflegeperson betrafen und sämtliche Auskünfte darüber untersagten.
Ein weiterer Punkt war ein Beschäftigungsverbot der Pflegeperson nach Beendigung des Vertrages mit der Agentur, heißt es in einer Aussendung.
„Signalwirkung für die Branche“
„Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Branche, die Verträge neu und gesetzeskonform auszugestalten“, erklärt die VKI-Juristin Jennifer Wassermann. Der VKI habe weitere Verfahren gegen Vermittlungsagenturen für Pflegepersonal eingeleitet.
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