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Recht, Tipps

VKI punktet bei OLG Wien gegen Vertragsklauseln von Mobilfunker yesss!

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen die yesss! Telekommunikation GmbH. Dabei ging es um zahlreiche in den Augen des VKI rechtswidrige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, wie z.B. Regelungen über einseitige Vertragsänderungen oder intransparente Preise.

Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat nun neun von elf Klauseln für unzulässig erklärt. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

Die Preisschlacht in der heiß umkämpften Mobilfunk-Branche findet in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom-Unternehmen oft ihren Niederschlag, so der VKI in einer Aussendung: Während Anbieter mit „günstigsten Tarifen“ oder „Null-Euro-Handys“ werben, scheinen unerwartete Kosten und Vertragsbestimmungen oft erst im Kleingedruckten auf.

Bei genauerer Betrachtung halten mehrere Klauseln in den AGB der yesss! Telekommunikation GmbH der Überprüfung nicht stand, meint jedenfalls der VKI.

Umfang mehr als verdoppelt

Während das Handelsgericht Wien (HG Wien) lediglich vier der elf vom VKI angefochtenen Klauseln für gesetzwidrig erachtete, sah das OLG Wien im aktuellen Urteil nun neun als gesetzwidrig an.

Zwei der unzulässigen Klauseln betreffen dabei die mangelhafte Preistransparenz. Außerdem bekräftige das OLG Wien in seinem Urteil auch den gesetzlich fixierten Anspruch auf eine kostenlose Rechnung in Papierform. Eine Rechnungslegung ausschließlich in elektronischer Form könne den Kunden nicht aufgezwungen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Link: VKI

 

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