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Recht, Tipps

Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss leitet neue Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte

Irmgard Griss ©Uni Graz
Irmgard Griss ©Uni Graz

Wien. Die neue Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.at) hat den Testbetrieb gestartet: Sie soll Konsumenten bei vertraglichen Problemen mit Unternehmen eine außergerichtliche Lösungsmöglichkeit bieten.

Beispiele sind der Kauf mangelhafter Produkte, mangelhaft erbrachte Dienstleistungen von Handwerkern oder auch Probleme bei einer Reise, heißt es in einer Aussendung des Konsumentenschutzministeriums (BMASK). Die Leiterin der neuen Einrichtung ist die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Irmgard Griss.

Gestartet ist der Probebetrieb am 15. Mai 2013. „Wenn VerbraucherInnen bislang – selbst oder mit Hilfe einer Verbraucherschutzorganisation – versucht haben, zu ihrem Recht zu kommen und gescheitert sind, blieb ihnen nur der Weg zum Gericht“, heißt es in der Aussendung. Dieser werde aber angesichts des geringen Streitwerts oder auch der damit verbundenen Mühen in aller Regel nicht genutzt.

Nun haben die Konsumenten mit der neuen Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte zusätzlich die Möglichkeit, einen alternativen Weg einzuschlagen, der ihnen zu einer für sie befriedigenden Lösung verhelfen soll. Während der nächsten 9 Monate soll für nahezu alle Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern eine außergerichtliche Schlichtung angeboten werden, heißt es weiter.

Kostenlos und freiwillig für beide

  • Verbraucher können sich mit allen Problemen – egal mit welchem Unternehmen – an die Schlichtung wenden. Einzige Voraussetzung: Der Verbraucher muss bereits – offensichtlich erfolglos – versucht haben, das Problem im Dialog mit dem Unternehmer beizulegen; und zwar entweder selbst oder vertreten etwa von einer Verbraucherorganisation, wie es heißt.
  • Die Schlichtungsstelle ist für die Verbraucher kostenlos (die Kosten trägt als Fördergeber das BMASK); sie soll im Regelfall binnen 90 Tagen eine Entscheidung herbeiführen.
  • Die Teilnahme ist freiwillig: beide Seiten, also auch das Unternehmen, müssen im Ergebnis zustimmen.
  • Vertraulichkeit (insbesondere auch Verschwiegenheit gegenüber Medien) werde dabei vereinbart.

Banken (bei Fremdwährungskrediten) und der Elektro- und Möbelhandel haben vorweg Ihre Mitwirkung an der Schlichtung erklärt, andere Branchen werden folgen, heißt es.

Nach 9 Monaten Schlichtung werden die Erfahrungen evaluiert und an das Konsumentenschutzministerium berichtet, so Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).

Hintergrund der neuen Einrichtung ist nämlich, dass ab 2015 in der gesamten Europäischen Union bei Streitigkeiten aus allen Verbrauchergeschäften eine Schlichtung möglich sein muss (so wie das jetzt schon in Teilbereichen der Fall ist). Die neue Schlichtungsstelle soll Erfahrungen sammeln, wie Schlichtungen in der Praxis möglichst rasch und kostengünstig herbeigeführt werden können.

Link: Schlichtungsstelle

 

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