Wien. Durch ein Schiedsrechts-Änderungsgesetz soll nach dem Vorbild anderer europäischer Rechtsordnungen der Instanzenzug im Aufhebungsverfahren gegen einen Schiedsspruch verkürzt werden.
Die Novelle weist die Entscheidung im Aufhebungsverfahren sowie im Verfahren über eine Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs nach § 612 ZPO sowie im Verfahren in Angelegenheiten nach dem dritten Titel (Bildung des Schiedsgerichts) dem Obersten Gerichtshof als erste und letzte Instanz zu, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Ziel der Gesetzesänderung sei die Steigerung der Attraktivität Österreichs als internationaler Schiedsort; laut Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage hat der bisher geltende Rechtszug über drei Instanzen einen erheblichen Nachteil im internationalen Wettbewerb der Schiedsorte dargestellt.
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