Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aus- und Fortbildungskosten tauchen im Beratungsalltag immer wieder auf. Kürzlich hat der UFS in einer Entscheidung festgehalten, dass die Absetzbarkeit nur dann gegeben ist, wenn die Kosten eindeutig und objektiv für die berufliche Tätigkeit notwendig sind. Welche Abgrenzungskritierien der UFS angelegt hat, behandelt diese Woche der SteuerExpress im Verlag Manz.
Weitere aktuelle Themen sind u.a. der Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag bei dauerhaft getrennt lebenden Elternteilen, Zahlungen einer GmbH an ihren Geschäftsführer und der Beginn des Liquiditätszeitraums. >>> Weiter
(Werbung)