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Recht, Tipps

Die Österreicher verstehen ihre Anwaltshonorare nicht: „Am besten die Karten gleich auf den Tisch legen“

Thomas Fraiß ©Marlies Getz / Fraiß
Thomas Fraiß ©Marlies Getz / Fraiß

Wien. Die Österreicher wissen so gut wie nichts darüber, wie Anwaltshonorare berechnet werden, daher sind unerfreuliche Überraschungen programmiert, meint Anwalt Thomas Fraiß aus Wien – er hat dazu selbst einen über die Social Media-Plattform Facebook organisierten Workshop veranstaltet, mit dem recht dramatischen Titel „Wie zocke ich meinen Anwalt ab – worauf beim Anwaltshonorar zu achten ist“.

Dahinter steht ein ernstes Anliegen, sagt Fraiß: „Wir Anwälte müssen mit den Klienten transparenter umgehen. Der Normalfall ist leider, dass Klienten ihr Anliegen schildern, irgendwann kommt dann die Rechnung, und es herrscht große Bestürzung.“

Im Gegensatz zu Klienten aus der Wirtschaft, die spätestens seit der Konjunkturflaute genauer auf die Honorare schauen, begegnen Private dem Thema doch noch recht blauäugig, glaubt Fraiß. Mehr Transparenz im Umgang mit den Kunden sei anzuraten, meint der selbst auf Klienten aus Werbung, Medien und Kunst spezialisierte Wiener Anwalt: „Immer noch halten sich in der Bevölkerung hartnäckig eine Reihe von Missverständnissen.“

So empfiehlt beispielsweise die Rechtsanwaltskammer Wien, das Erstgespräch für den Klienten kostenlos zu halten. „Es besteht aber keineswegs die Pflicht, das zu tun. Leider erwarten sich deswegen immer wieder Mandanten, dass das Erstgespräch nichts kostet.“

Wer bezahlt eigentlich?

Ein weiteres weit verbreitetes Missverständnis ist, dass im Fall eines gewonnenen Prozesses die Gegenseite den eigenen Anwalt bezahlen müsse. „Das ist nur leider nicht richtig. Es besteht lediglich ein Anspruch darauf, dass die Kosten ersetzt werden. Aber bezahlen muss man den eigenen Anwalt zunächst einmal selbst – und das hat gravierende Auswirkungen dann, wenn sich herausstellen sollte, dass der Gegner überhaupt nicht das nötige Geld hat, um einem die Anwaltskosten zu ersetzen.“

Es sei am besten, schon ganz zu Anfang die Karten auf den Tisch zu legen und klar zu sagen, wofür man was verrechne, meint Fraiß. Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten, erinnert er: Erstens die Verrechnung auf Basis der Einzelleistung (also z.B. für jedes geführte Telefonat mit dem Anwalt), dann nach Zeitaufwand (Stundensatz) oder die Vereinbarung von Komplett- bzw. Pauschalhonoraren. Auch eine Deckelung ist denkbar. „Ich meine, es spricht nichts dagegen, dem Klienten wie bei einer Speisekarte vorzulegen, was welche anwaltliche Leistung kosten wird.“

Einzelleistung oder Pauschale?

Je nachdem sollten die Klienten dann auch selbst aktiv auswählen, was für sie sinnvoll ist. „Es hängt einerseits sehr von der Sache ab, um die es geht, und andererseits auch vom Typ des Klienten. Wer seinen Anwalt täglich anrufen möchte, der sollte im eigenen Interesse wohl eher einen Paketpreis als die Verrechnung der Einzelleistungen wählen.“

Natürlich müsse man als Anwalt umgekehrt nicht jedem Wunsch des Klienten nachgeben. Doch Transparenz im Umgang mit der Honorierung ist jedenfalls eine Tugend, sagt Fraiß: „Letztendlich hängt das vom Anwalt ab. Einen besonderen Druck hin zu mehr Transparenz sehe ich von der privaten Mandantschaft nämlich nicht – im Gegensatz zur Wirtschaft.“

Link: Rechteck.at

 

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