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Steuer

Stengere EU-Regeln für Alternative Investments: In Österreich Finanzbranche und Realwirtschaft betroffen

Elisabeth Lucius ©Deloitte
Elisabeth Lucius ©Deloitte

Wien. Mit 22. Juli 2013 ist die europäische AIFM-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Der Entwurf zum österreichischen AIFMG liegt nun vor – und bringt Manager Alternativer Investmentfonds unter Zeitdruck, warnt das Beratungsunternehmen Deloitte.

Der Entwurf sieht vor, dass die Anbieter innerhalb kurzer Zeit weitreichende strategische Entscheidungen treffen müssen, und konfrontiere viele von ihnen mit zum Teil hohem organisatorischem Aufwand. Doch nicht nur Finanzfirmen, auch mittelständische österreichische Unternehmen werden bei Finanzierungen die Auswirkungen der neuen Spielregeln unangenehm zu spüren bekommen, heißt es.

Auswirkungen wird das neue Gesetz nicht nur auf die Wachstumskapital-Industrie als Teil der Alternative Investment Industrie Österreichs haben, sondern auch auf jene Marktteilnehmer, die mangels anderer Finanzierungsmöglichkeiten durch massiv regulierte Banken zunehmend auf diese Investitionsquelle angewiesen sind, heißt es in einer Aussendung: Start-ups, KMU und generell Unternehmen mit Innovations- und Expansionsvorhaben.

Was geregelt wird

Das geplante österreichische Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (die Begutachtungsfrist ist am 8. Mai abgelaufen) betrifft zunächst die klassischen Alternative Investment Fonds (AIF), wie z. B. Hedge- und Private Equity Fonds, aber auch Immobilien- und Spezialfonds sowie deren Service Provider, so Deloitte: Dazu gehören etwa Depotbanken, Prime Broker und Versicherungen, aber auch professionelle Investoren sowie Aufsichtsbehörden.

Für Elisabeth Lucius, Expertin für Regulatory Investment Management Advisory bei Deloitte Österreich, ist der österreichische Gesetzesentwurf im Vergleich zur EU-Richtlinie erfreulicherweise präziser in der Definition von AIF, bleibt aber immer noch zu vage. Problematisch sieht die Deloitte-Expertin den noch bestehenden Klärungsbedarf beim Zusammenspiel mit anderen Regulierungen, wie der European Venture Capital-Verordnung und dem Immo-InvFG. So zeichnet sich ab, dass in Österreich Immobilien-Aktiengesellschaften – anders als etwa in Deutschland – als AIFM im Sinne des AIFMG angesehen werden. Diese sind schon jetzt zur Umsetzung der Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechts verpflichtet, deren primäres Ziel der Schutz der Investoren ist.

Die geplante zusätzliche Regulierung durch das AIFMG wäre für die Immobilien-Aktiengesellschaften mit erheblichen Kosten verbunden, während der Nutzen im Sinne eines weiteren Ausbaus des Investorenschutzes derzeit nicht absehbar ist, heißt es.

Mögliche Strategien

Grundsätzlich sieht Elisabeth Lucius durch die Anwendung des AIFMG aber auch Vorteile für die Branche: „Mehr Transparenz bringt mehr Anlegervertrauen in diesen dynamischen Markt. Europäische AIF bekommen aber auch handfeste Vorteile, wie das Recht auf einen EU-Pass für den europaweiten Vertrieb ihrer Produkte sowie das grenzüberschreitende Anbot ihrer Dienstleistungen.“

Für die Manager von AIF laufe nun der Countdown: Sie müssen weitreichende strategische Entscheidungen treffen, die u. a. die Frage der Ansiedlung des Managers sowie der Fonds umfassen, die gegebenenfalls in die EU re-domiziliert werden sollten. Außerdem müsse jeder betroffene Manager für sich die Frage beantworten, ob eine Änderung des Geschäftsmodells bzw. der Organisationsstruktur eine Erleichterung in der Anwendung des Gesetzes nach sich zieht.

Kleine im Zwiespalt

Darüber hinaus sieht das Gesetz in Österreich für „kleinere“ AIFM eine Erleichterung vor. Gemäß den sogenannten De-Minimis-Bestimmungen unterliegen AIFM, deren Net Asset Value (NAV) unterhalb bestimmter Schwellenwerte liegt, nur einer Registrierungs-, jedoch keiner Konzessionspflicht. Doch es gibt auch Nachteile: Ausschluss aus dem EU-Passporting Regime und die Verpflichtung zu laufendem Monitoring des NAV sowie die Notwendigkeit, innerhalb einer sehr knapp bemessenen Zeitspanne eine Konzession zu beantragen, sollte der maßgebliche Schwellenwert „nicht nur vorübergehend“ überschritten werden.

Darüber hinaus bestehe für Manager in Zusammenhang mit ausgelagerten Tätigkeiten des AIFM („Outsourcing“) Handlungsbedarf, der eventuell das Verhältnis zu langjährigen Service Providern nachhaltig verändern wird. Gemäß den Bestimmungen des AIMG ist eine weitgehende Auslagerung von Tätigkeiten, die den AIFM zu einer sogenannten „Briefkastenfirma“ machen würden, verboten.

Alexander Hohendanner ©Deloitte
Alexander Hohendanner ©Deloitte

„Jeder betroffene Marktteilnehmer wird die Vor- und Nachteile der einzelnen strategischen Optionen für sich bewerten, seine aktuelle Geschäfts- und Organisationsstruktur analysieren und einen individuellen Fahrplan entwickeln müssen“, so Lucius.

Mittelständische Unternehmen

Die Anpassung an die neuen Bestimmungen bedeute nicht nur eine Veränderung für die Branche. Auch das Thema der Finanzierung – insbesondere für mittelständische Unternehmen und Start-ups – wird damit aus Sicht der Deloitte-Expertin brisanter. Mit der in Kürze geltenden Basel III-Regulierung kann sich die bereits spürbare Kreditklemme in Österreich weiter verschärfen. Sollte die in Österreich im internationalen Vergleich eher klein dimensionierte Alternative Investment Management-Industrie mehrheitlich auf die Konzessionierung gemäß AIFMG verzichten, kann sie spätestens mit Auslaufen der nationalen Private Placement Regime 2018 keine internationalen Investoren mehr ansprechen. „Gerade auf die sind die Unternehmen aber zunehmend angewiesen, um etwa Innovation und F&E zu finanzieren. Damit bliebe das Geld für Wachstum aus“, erklärt Lucius die Tragweite.

Licht und Schatten im Zusammenhang mit dem Gesetz sieht auch Alexander Hohendanner, Partner Deloitte Financial Advisory und Vorstandsmitglied der Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO): „So sehr ich davon überzeugt bin, dass mit dem AIFMG der richtige Weg eingeschlagen wird, um Österreichs Wettbewerbsfähigkeit als Finanzstandort zu stärken, so wichtig ist es mir darauf hinzuweisen, dass man bei allzu enger Auslegung und bürokratischem Umgang mit dem Gesetz sowohl den Fonds als auch der Wirtschaft insgesamt nichts Gutes täte.“

Besonders in Hinblick auf die hohen Kosten der Transparenzanforderungen, kurze Konzessionierungs- bzw. Übergangsfristen und noch zu klärende Abgrenzungen zu anderen Regulierungen sieht er noch Diskussionsbedarf.

Link: Deloitte

 

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